Oberhausen (NRW) – Es war ein unglaublich brutales Verbrechen. Im Februar überfiel eine Jugendbande die beiden ukrainischen Basketball-Jugendnationalspieler Volodymyr Yermakov (17) und Artem Kozachenko (18) am Busbahnhof Oberhausen. Zuerst umzingelten sie ihre Opfer, dann schlugen und stachen sie auf sie ein. Die beiden Kriegsflüchtlinge starben an ihren schweren Verletzungen.
Die Jugendkammer des Landgerichts Essen hat nun vier angeklagte Jugendliche wegen Mordes und zahlreicher anderer Straftaten zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Der deutsch-türkische Mert V. (15) und sein deutsch-griechischer Komplize (15) wurden zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt – der Höchststrafe nach dem Jugendrecht. Die beiden syrischen Mitangeklagten (beide damals 14) müssen jeweils acht Jahre und sechs Monate hinter Gittern sitzen.
Die beiden Hauptangeklagten im Gefängnistransporter auf dem Weg zum Essener Landgericht
In seinem Urteil war das Gericht davon überzeugt, dass die Angeklagten „heimtückisch und aus niederen Motiven getötet“ hätten. Während der Busfahrt einigten sich die Angeklagten darauf, die Verletzten anzugreifen. Gemäß dem gemeinsamen Tatplan griffen sie die Verletzten an, die nicht mit einem Angriff gerechnet hatten, nachdem sie völlig plötzlich und ohne Grund aus dem Bus ausgestiegen waren.“
Hier am Oberhausener Busbahnhof habe die Jugendbande laut Urteil ihre beiden Opfer ohne Grund und heimtückisch angegriffen
Beim Verlassen des Busses soll der Haupttäter Mert V., der der Polizei wegen anderer Gewaltdelikte bekannt ist, das Messer (Klingenlänge 15 cm) bereits hinter seinem Rücken versteckt in der rechten Hand gehalten haben. Anschließend umzingelten die Jugendlichen die Basketballspieler, schlugen und stachen auf sie ein.
Nach dem blutigen Angriff flüchtete die Jugendbande vom Tatort. An dem Mord waren auch weitere Kinder (unter 14 Jahren) beteiligt, die jedoch aufgrund ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht vor Gericht landeten.
Die Eltern des ermordeten Artem nahmen als Nebenkläger mit ihrer eigens aus der Ukraine angereisten Anwältin Alice Scaglione (rechts) am Mordprozess teil
Die Jugendrichter befanden, „dass die völlig unprovozierte Tat besonders verabscheuungswürdig ist, insbesondere weil die Angeklagten in dem Wissen gehandelt haben, dass sie keinen Grund brauchten, jemanden zu töten.“
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