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Kurz zuvor wurde ein Protokoll „angepasst“

Amelia by Amelia
Oktober 31, 2025
in Lokalnachrichten
Kurz zuvor wurde ein Protokoll „angepasst“
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Status: 30. Oktober 2025, 18:41 Uhr

Aus: Dirk Walter

Zweiter Tag im Prozess zum Zugunglück von Burgrain: Einer der Angeklagten gerät in Schwierigkeiten; Auf seine Veranlassung hin wurde offenbar kurz vor dem Unfall ein Protokoll beschönigt, um eine Gleissperrung zu vermeiden.

Dass die Bahnstrecke zwischen München und Garmisch-Partenkirchen nicht in bestem Zustand war, ist spätestens seit dem Bahnunfall im Juni 2022 bekannt. Damals starben fünf Menschen und 72 wurden verletzt, als ein Regionalzug entgleist. Doch der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht München II lieferte interessante Einblicke, wie heruntergekommen die Strecke tatsächlich war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass gebrochene Betonschwellen die Unfallursache waren – doch wer war für die unterlassene Reparatur oder gar Sperrung verantwortlich?

Bergung eines Wagens nach dem Unfall. © PHOTOPRESS THOMAS SEHR

Tag 2 im Prozess um den Zugunfall bei Garmisch-Partenkirchen

Neben einem Disponenten, der am ersten Tag ausgesagt hat, wird auch der damalige Systemverantwortliche angeklagt. Der 58-Jährige wurde intern als „LA King“ bezeichnet – LA steht für langsame Geschwindigkeiten. Der Angeklagte sagte am ersten Verhandlungstag, dass etwa 40 Langsamfahrt-Spots pro Jahr üblich seien. Einen Druck seitens seiner Vorgesetzten verspürte er jedoch nicht, auch wenn teilweise kritische Fragen gestellt wurden. So ordnete er einmal eine Streckensperrung zwischen Eschenlohe und Oberau wegen Gleismängeln an – im Berufsverkehr sei „natürlich das totale Chaos ausgebrochen“.

Der Warnruf seiner Vorgesetzten blieb nicht unbemerkt, blieb aber folgenlos und beeindruckte S. nicht. „Ich habe trotzdem getan, was ich nach bestem Gewissen für richtig gehalten habe.“ Das Jahresbudget für die Instandhaltung war im März oder April tatsächlich ausgeschöpft und einige Dinge blieben liegen. Als Beispiel nannte S. die Nebenstrecke Murnau-Oberammergau – „da hat es teilweise länger gedauert.“ Da auf dieser Strecke in der Regel ohnehin nur Geschwindigkeiten von 40 km/h möglich sind, hieß es: „Macht nichts.“

75 Prozent der Arbeitszeit im Büro

Doch am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag geriet er selbst in Schwierigkeiten, als Richter Thomas Lenz das übliche Vorgehen bei der Störungsbeseitigung im Bahnnetz rekonstruierte. Dabei zeigte sich ein äußerst umständliches Meldesystem innerhalb der DB: 75 Prozent seiner Arbeitszeit verbrachte S. nicht auf der Strecke, obwohl das Gehen auf den Gleisen zu seinen Aufgaben gehörte, sondern im Büro.

Dort gab es viel Bürokratie, S. füllte Formulare mit dem Titel „Meldeblatt für Mängel an Spannbetonschwellen“ aus und schickte sie an die DB Netz-Zentrale in Frankfurt, ohne jedoch tatsächlich mit dem Schwellenaustausch zu beginnen. Dies scheiterte häufig an mangelnder Kapazität der beauftragten Unternehmen. Vor Ort in Murnau gab es nicht einmal einen Schienenbagger. Schwellen mussten von Hand ausgetauscht werden. Aber eine Schwelle wiegt 300 Kilo. Mehr als zwei Schläfer pro Schicht seien für eine Baumannschaft von vier Mann nicht möglich, sagte S..

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Eigentlich sollte die Strecke in Eschenlohe gesperrt werden – doch dazu kam es nicht

Auch S. ordnete Streckensperrungen an, doch kurz vor dem Unglück kam es zu einem bedeutsamen Ereignis: Im Mai 2022 meldete ihm ein Mitarbeiter kaputte Schwellen am Bahnhof Eschenloh. Der Schaden war so schwerwiegend, dass S. die Strecke hätte sperren müssen. Eschenlohe ist zweigleisig, Querverkehr wäre aber nicht mehr möglich gewesen. Stattdessen schickte er das Blatt per E-Mail zurück, der Mitarbeiter korrigierte daraufhin die Fehlermeldung, so dass anstelle einer Gleissperrung eine Langsamgeschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h angeordnet werden konnte, es sei also „angepasst“, wie der Richter es ausdrückte.

„Es hat sich geändert“, schrieb der Mitarbeiter eine Viertelstunde später per E-Mail an S., versehen mit einem Augenzwinkern. Die E-Mail befindet sich in den Ermittlungsakten und wurde am Donnerstag im Gerichtssaal gezeigt. Der Bahnhof Eschenlohe ist nicht der Unfallort, er liegt etwas weiter südlich bei Burgrain. Dennoch war das Gericht überrascht. „Das ist etwas, das irritiert“, sagte der Richter. Man könne „so etwas nicht machen“. Das Gericht gehe mit dem Verfahren „etwas hart“ um. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

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