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Kulmbach: Mann tritt Taube tot – weil sie einen Jungfisch gefressen hat

Kulmbach: Mann tritt Taube tot – weil sie einen Jungfisch gefressen hat

Tauben gelten in vielen deutschen Städten als Plage und das Füttern ist vielerorts verboten. Dennoch ist das vorsätzliche Zertrampeln eines Tieres nach deutschem Recht eine Straftat: Nach dem Tierschutzgesetz wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, „wer ein Wirbeltier ohne triftigen Grund tötet“ oder „durch Brutalität erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt oder länger oder wiederholt erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht“. Gefängnisstrafen sind selten, Geldstrafen jedoch häufig.

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