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Kündigung bei Hannover 96 nach BGH-Urteil wirksam

Adele by Adele
Juli 16, 2024
in Sport Nachrichten
Kündigung bei Hannover 96 nach BGH-Urteil wirksam

Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten Hannover 96. Seine vor zwei Jahren erfolgte Entlassung durch die Geschäftsführung des Muttervereins Hannover 96 e.V. sei rechtmäßig gewesen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof wies in letzter Instanz Kinds Klage gegen die Kündigung ab. Dagegen hatte sich der 80-jährige Hörgeräte-Unternehmer vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle erfolgreich gewehrt. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag allerdings auf.

Gegner der 50+1-Regel

Auch für die Deutsche Fußball Liga hat das Urteil Konsequenzen. Denn mit einem Kind sitzt ein entschiedener Gegner der 50+1-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in verantwortlicher Position.

Als Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer der ausgegliederten Profifußball-Sparte von Hannover 96 hatte er sich zunächst vergeblich um eine Ausnahmeregelung bemüht. Seitdem befürchten viele Befürworter der Regelung, er könne gegen diese nur in Deutschland geltende Beschränkung des Einflusses externer Investoren vor einem ordentlichen Gericht ziehen.

Allerdings stellten alle mit dem Fall befassten Gerichte klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50+1-Regelung gehe, sondern lediglich um den langjährigen Streit zwischen den Hauptstadtklubs und Hannover 96.

Kind wurde dort 1997 erstmals zum Präsidenten gewählt. 1999 spaltete er die Sparte Profifußball ab. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer dieser Sparte. Der Mutterverein Hannover 96 e.V. wird jedoch seit 2019 von Kinds Gegnern geführt.

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