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Krankmeldung: SPD-Gesundheitsminister fordert „bis zu zwei Wochen“ ohne Attest

Bisher ist eine Krankmeldung spätestens am dritten Arbeitstag fällig – oft auch schon früher. Von einer Abschwächung zum vierten Werktag ist die Rede. Allerdings geht dieser Vorstoß einem SPD-Politiker nicht weit genug.

Über diesen Vorschlag dürften sich Arbeitnehmer freuen: Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) plädiert für eine deutliche Lockerung der Regelungen zur Krankschreibung.

„Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag des Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, über die Notwendigkeit und den Zeitpunkt von Krankschreibungen zu diskutieren“, sagte Hoch in Mainz. Gassen hatte vorgeschlagen, den Krankenstand erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend vorzuschreiben.

Hoch geht sogar noch weiter als der oberste Bargeldvertreter. „Ich würde noch weiter gehen und einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen besprechen wollen“, sagte Hoch.

„Damit können wir einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau in Arztpraxen und zur Entlastung unserer Ärzte leisten.“ Dann stünde mehr Zeit für die Behandlung von Menschen, die wegen einer Krankheit kommen und nicht wegen einer Bescheinigung für den Arbeitgeber. „Die Menschen im Land arbeiten hart, sind engagiert und haben Freude daran. Deshalb sollten wir ihnen im Krankheitsfall das nötige Vertrauen entgegenbringen.“

Knapp 20 krankheitsbedingte Ausfalltage je Versicherten in Deutschland

Die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage in Unternehmen in Deutschland hat in den letzten Jahren neue Höchstwerte erreicht. So zählte die DAK Gesundheit im Jahr 2024 19,7 Fehltage je Versicherten, die Techniker Krankenkasse zählte 19,1 Fehltage je Versicherten. Ökonomen und Verbände warnen vor den wirtschaftlichen Folgen hoher Krankenstände – geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Sozialversicherungsbeiträge. Im Gespräch ist auch die Abschaffung der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Arztbesuch und die Vorlage einer Krankmeldung erst dann notwendig sind, wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind. Eine Abweichung von dieser Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz jedoch zulässig. Darin heißt es: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage des ärztlichen Attestes früher zu verlangen.“

Jährlich werden Gassen zufolge rund 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Rund 35 Prozent davon würden maximal drei Tage dauern. Würden diese wegfallen, würden dem Gesundheitssystem 1,4 Millionen Arbeitsstunden oder Kosten von 100 Millionen Euro eingespart. Gassens Initiative stieß bei Arbeitgebervertretern auf deutliche Kritik.

jho/sebe mit dpa

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