Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Krankenversicherung nicht wieder teurer wird. Vor allem in den Kliniken soll gespart werden. Doch die Krankenkassen sagen: Das wird wohl nicht reichen.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) warnen davor, dass die Beiträge auch im neuen Jahr trotz des geplanten Sparpakets der Bundesregierung weiter steigen werden.
Die vorgestellten Eingriffe dürften „nicht ausreichen, um weitere Beitragserhöhungen im Jahr 2026 zu verhindern“, schreibt die Techniker Krankenkasse in einer Stellungnahme zur Anhörung zu den Gesetzesvorhaben im Bundestag am Montag.
Der Spitzenverband der Betriebskrankenkassen (BKK) erklärt, dass aufgrund der notwendigen Rücklagenauffüllung „auch eine Reihe von Krankenkassen im kommenden Jahr Anpassungen der Beitragssätze vornehmen müssen“.
Sparpaket von zwei Milliarden Euro
Das Kabinett hat ein Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt, das den Druck für neue Erhöhungen zum 1. Januar 2026 verringern soll. Die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken sehen Ausgabenkürzungen vor allem in Kliniken vor.
Der CDU-Politiker hatte versprochen, mit zur Routine gewordenen Erhöhungen zu brechen und den Richtwert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf dem aktuellen Niveau von 2,9 Prozent zu stabilisieren. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich am Donnerstag verabschieden.
GKV: Sparpaket nur der erste Schritt
Der GKV-Spitzenverband nannte das Paket einen „ersten echten Schritt“, der keineswegs ausreiche, um stabile Beiträge zu gewährleisten. „Es ist davon auszugehen, dass zur weiteren Auffüllung der Rücklagen ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten entsteht“, heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss. „Insgesamt ist davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen Anfang 2026 durchschnittlich über 3 Prozent liegen werden.“
Auch die Krankenkassen und Arbeitgeber warnen, dass die Kliniken voraussichtlich weniger sparen als erwartet. Warken will die Erhöhung der Erstattungen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser beschränken. Sie will deshalb eine Klausel aussetzen, die zu höheren Zahlungen für 2026 führen würde.
Kliniken und ver.di protestieren
„Es konterkariert den geplanten Spareffekt“, erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Schätzungen zufolge würden statt der veranschlagten 1,8 Milliarden Euro lediglich 1,3 Milliarden Euro eingespart, erklärt die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) in ihrer Stellungnahme.
Die Krankenhauswirtschaft und die Gewerkschaft ver.di kritisieren die Sparpläne scharf. „Sie gefährden die Gesundheitsversorgung und verschlechtern die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“, warnt ver.di. Plötzliche Kostensteigerungen im Energie- und Materialaufwand würden nicht kompensiert. Zudem besteht bei den massiven Einsparungen die Gefahr, dass Kostensteigerungen durch Personalabbau ausgeglichen werden.
Die Politik setzt nur Orientierungsmarke
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte die Pläne „völlig unangemessen und inakzeptabel“ und forderte höhere Entschädigungen. Die Politik kann nicht direkt stabile Beiträge für jeden einzelnen Fonds festlegen. Es setzt jedoch einen Maßstab, der nun, wie bereits im letzten Jahr, etwas verzögert ist.
Laut Gesetz gibt das Gesundheitsministerium bis zum 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Folgejahr bekannt. Dies soll nun nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum Sparpaket erfolgen. Eine verantwortliche Gruppe von Schätzern hatte ermittelt, dass der errechnete Wert für 2026 bei 2,9 Prozent liegen würde. Allerdings ist in der Prognose nicht berücksichtigt, ob die Krankenkassen Rücklagen auf die vorgeschriebenen Mindestwerte auffüllen müssen.
Die Kassen müssen bald Beiträge festlegen
Über die konkreten Zusatzbeiträge für das Jahr 2026 werden die Krankenkassen in den kommenden Wochen je nach finanzieller Situation ihrer Versicherten selbst entscheiden. Im Gesamtbeitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, ist auch der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns enthalten.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Erst Anfang 2025 kam es zu einer Welle starker Anstiege.
