– Nach einem scheinbar harmlosen Witz drohen dem Komiker Marco Gianni rechtliche Konsequenzen. In einem Schreiben der Bonner Staatsanwaltschaft wird ihm unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen.
„Das alles ist von künstlerischer Freiheit gedeckt“, titelte Dan Danger, mit bürgerlichem Namen Daniel Pongratz, im Jahr 2021 und landete damit einen Hit in den deutschen Charts. Dass aber auch die künstlerische Freiheit ihre Grenzen hat, ist seit der berüchtigten Beleidigung des türkischen Präsidenten durch Jan Böhmermann bekannt. Das bekommt nun Komiker Marco Gianni zu spüren, der nach einem Scherzclip, den er auf seinem Instagram-Profil teilt, offenbar einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn erhalten hat. Aber was war passiert?
Der ProSiebenDas Format „Comedystreet“ ist bekannt für seine Gags mit versteckten Kameras. Früher hatte es Simon Gosejohann auf ahnungslose Passanten abgesehen, nun schlüpft Marco Gianni in andere Rollen – eine davon könnte den Komiker mit über 580.000 Instagram-Followern in Schwierigkeiten bringen. Demnach wird Gianni vorgeworfen, „unerlaubt eine Handlung vorgenommen zu haben, die nur aufgrund eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf“. Außerdem trug er „unerlaubterweise häusliche Uniformen, Dienstkleidung oder Dienstabzeichen“.
Das Problem: Der Komiker verkleidete sich als Polizist. Als Beweis führt die Staatsanwaltschaft ein Video an, das er am 6. August 2024 auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht haben soll. Darin ist zu sehen, wie Gianni mit kindlicher Stimme ein Pärchen in einem Café anspricht: „Vorne macht jemand Schlimmes und mein Kollege trinkt einen Kaffee. Können Sie mir helfen, den Verbrecher zu fassen?“ Dann geht er weiter. Das Paar schaut sich verwirrt um und bricht in Gelächter aus. Er spricht eine andere Frau an, indem er sagt, dass er nach Hinweisen suche – für das „Schnäppchen des Sommers“.
Dem Schreiben zufolge wurde auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl gegen ihn „wegen Amtsmissbrauchs unter Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“ erlassen. Gianni erweckte – auch aufgrund seiner Kleidung – den Eindruck eines Polizisten im Dienst und eines nicht vorhandenen Polizeieinsatzes. Wie Dr. Rolf Schwartmann, Professor für Bürgerliches Recht sowie Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der TH Köln, erklärt, ist die Kunstfreiheit im Grundgesetz verankert – nämlich im Artikel 5.
Darin heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Doch „frei“ bedeutet nach dem Wortlaut des Grundgesetzes zunächst, dass der Kunst selbst keine Grenzen gesetzt sein sollen. „Allerdings gelten sogenannte verfassungsrechtliche Beschränkungen. Diese bestehen darin, dass Kunst nicht gegen andere Verfassungsgrundsätze oder die Rechte anderer Menschen verstoßen darf.“ Kunst ist daher frei, aber wie jedes andere Recht außer der Menschenwürde nicht unbegrenzt.