War die Preissteigerung richtig?
Dazn -Kunden können sich jetzt zustimmen
06.02.2025, 20:37 Uhr
Dazn hatte einmal bei zehn Euro pro Monat begonnen, und die Preise des Streaming -Dienstes haben sich nun vervielfacht. Verbrauchervertreter glauben, dass die Erhöhungen teilweise illegal waren. Kunden können jetzt die entsprechende Klage anziehen.
Im Falle der Sammelklage durch Verbrauchervertreter gegen den Sport -Streaming -Dienst Dazn aufgrund angeblich illegaler Preissteigerungen können Ansprüche jetzt registriert werden. Dies wurde vom Bundesbüro der Justiz in Bonn angekündigt. Sowohl Verbraucher als auch kleine Unternehmen könnten ihre Eintrittsansprüche in das SO -genannte Verbandsfaktorregister registrieren, hieß es.
Der Sport -Streaming -Service bietet Spiele aus den Bundesliga- und Champions League -Spielen an. Laut Consumer Center Bundesverband (VZBV) erhöhte Dazn seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der monatliche Preis für bestehende Kunden wurde unter anderem im Sommer 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht. In der Zwischenzeit kostet das entsprechende Paket 44,99 Euro mit einer monatlichen Buchung. Dazn machte sich einmal mit zehn Euro pro Monat. Bei dem Verfahren geht es jedoch ausschließlich um Preiserhöhungen der laufenden Verträge in den Jahren 2012 oder 2022.
Verbrauchervertreter beschweren sich über die Preiserhöhung in den Verträgen als nicht übertransparent und damit unwirksam. Das VZBV reichte dann im vergangenen Jahr eine Klage gegen die London Company Dazn Limited auf das höhere Regionalgericht von Hamm ein (Ref.: 12 VKL 1/24).
Eine Registrierung von Ansprüchen für die Klage ist bis drei Wochen nach dem Ende der Anhörung, dem Bundesamt, möglich. Bisher wurde in einem Überblick über die Behörde keine Ernennung zu einer mündlichen Anhörung veröffentlicht.
Der Eingang zur kollektiven Klage gegen den Internet -Sportsender am Gericht wurde Anfang Juli 2024 bekannt. „Der Antrag wird vom Gericht übersetzt und dann an die Beklagte (…) geliefert“ zu der Zeit. Die Federal Association hatte die Klage bereits Anfang 2023 angekündigt.