Neue Regeln 2025
Das darf jetzt nicht mehr in der Tonne landen
Was kaputt ist, kommt in den Müll? Das ändert sich im kommenden Jahr …
Zumindest dann, wenn es sich um Kleidung handelt. Denn um die Mülltrennung zu verbessern, gelten ab Januar 2025 neue Regeln für den Restmüll. Kleidung darf dann nicht mehr in die schwarze Tonne, selbst, wenn sie kaputt ist. Was ihr damit stattdessen machen sollt und welche Änderungen 2025 beim Biomüll kommen: ein Überblick.
Keine Altkleider mehr! Das gilt künftig bei Restmüll
Löcher, Risse, Verfärbungen: Es gibt viele Gründe, aus denen Kleidung unbrauchbar geworden ist. Bislang konnten Verbraucher alte Textilien einfach in die schwarze Tonne werfen. Doch ab Januar 2025 müssen sämtliche Textilien getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Das betrifft auch kaputte oder abgetragene Kleidungsstücke. Für die alte Jeans, die ausrangierte Bettwäsche oder den kaputten Pullover gilt also, dass diese nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden sollen. Es gilt eine sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Ziel der Maßnahme sei es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten.
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Und was mache ich nun stattdessen? Auch kaputte Altkleider sollen künftig in dafür vorgesehene Sammelcontainer abgegeben werden. Alternativ ist die Abgabe auch auf Recyclinghöfen möglich. Auch wenn das umständlicher als bislang ist, solltet ihr euch daran unbedingt halten. Denn wer seine Textilien weiterhin über den Restmüll entsorgt, riskiert, dass die Müllabfuhr die Tonne nicht leert.
Das darf laut Verbraucherzentrale nicht in den Restmüll:
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Altkleider / Textilien
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Batterien
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Elektrogeräte
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LED-Lampen
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Spezialreinigungsmittel (Abflussreiniger, Backofenreiniger, Fleckentferner, Grillreiniger …)
Auch beim Biomüll gibt es 2025 Änderungen
Ab Mai gelten auch strengere Regeln für die Entsorgung von Biomüll. Wird bei einer Kontrolle ein höherer Störstoffanteil – etwa Plastik – als drei Prozent durch die Müllabfuhr oder ein Entsorgungsunternehmen festgestellt, soll die Biotonne ungeleert stehengelassen werden. Auch Bußgelder sind bei Verstößen möglich.
Das darf laut der Verbraucherzentrale nicht in den Biomüll:
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Plastik (Kunststoffe jeder Art)
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Steine
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Katzenstreu und andere tierische Exkremente
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Asche
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Hygieneartikel
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behandeltes Holz (z.B. lackiert)
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Ziel dieser Verschärfung sei es laut t-online, die Qualität des gewonnenen Komposts zu verbessern und Umweltbelastungen durch Kunststoffverunreinigungen zu reduzieren. Denn aktuell würden häufig Kunststoff (Plastiktüten, Kunststofftöpfe) im Bioabfall landen, die wiederum den gesamten Kompost mit Mikroplastik verunreinigen. Und das will nun wirklich niemand! (lkö/dpa)