DDer österreichische Theater- und Filmschauspieler Florian Teichtmeister wurde am Dienstag vor dem Wiener Strafgerichtshof wegen der Darstellung von Kindesmissbrauch für schuldig befunden, bleibt aber vorerst auf freiem Fuß, da die Strafe unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Teichtmeister hatte sich schuldig bekannt und befindet sich bereits in Therapie. Er akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft behielt sich die Berufung vor. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Vor dem Gericht demonstrierten mehrere Hundert Menschen mit Parolen wie „Hände weg von unseren Kindern“; auch das Symbol eines Galgens wurde mitgeführt.
Teichtmeister wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er Zehntausende Akten mit Darstellungen von Kindes- und Jugendmissbrauch besaß und erstellte. Damit verbunden ist die Einweisung in ein forensisches Therapiezentrum. Die Haftstrafe und die Unterbringung im Gefängnis wurden mit einer fünfjährigen Bewährungszeit zur Bewährung ausgesetzt. Er muss seine Therapie fortsetzen und eine regelmäßige Abstinenz von Alkohol und Drogen nachweisen.
Nie wieder spielen?
Der 43-jährige Schauspieler wurde nach Bekanntwerden seiner Vorwürfe im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber, dem Burgtheater, fristlos entlassen, Filme mit ihm wurden abgesetzt. Dem Fernsehpublikum ist er aus „Tatort“-Folgen und als „Kommissar Rex“ bekannt. Nun wurde ihm vor Gericht angeboten, einen Job anderswo anzunehmen, allerdings nicht als Schauspieler. Teichtmeister sagte, er würde jeden Job annehmen.
Teichtmeister sagte vor Gericht ausführlich aus und bekannte sich schuldig. Anfang der 2000er Jahre geriet er in eine ausgeprägte Pornografiesucht, die sich zum Konsum von Kindesmissbrauchsbildern entwickelte. Er habe „Zwischenphasen der Leichtigkeit und der Selbsterkenntnis, dass das falsch sei“, habe sie aber „verdrängt“. Er war sich bewusst, dass er seine Familie und seine Karriere gefährdete. „Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Nachfrage gibt. Heute kenne ich das Leid der Kinder, die auf diesen Bildern zu sehen sind.“ Teichtmeister deutete mehrfach an, dass er selbst in seiner Jugend Gewalt erlebt habe.
Vulgäre Fantasien
Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Teichtmeister zwischen Februar 2008 und Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern gespeichert habe – darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einen Desktop und drei externe Festplatten. Eine Auswertung der rund 23 Terabyte Daten ergab, dass er eine große Menge verändert hatte, indem er sie bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte oder einfach kopierte, was rechtlich als Herstellung gilt und härter geahndet wird als bloßer Besitz. Teichtmeister verneinte die Verbreitung und wurde ihr auch nicht vorgeworfen.
Die Änderung bestand unter anderem in der Verbindung von Texten, aus denen einige Beispiele vor Gericht verlesen wurden. Dabei handelte es sich um die vulgärsten Gewaltfantasien, in denen es explizit um den Missbrauch von Kindern ging. Die Staatsanwältin bezeichnete es als „pädosexuelle Texte“ und sagte, sie habe in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft „so etwas noch nie gesehen“.
Teichtmeister gab in seiner Aussage vor der Richtervernehmung zu, dass es sich um „Abscheulichkeiten“ handele. Er sprach auch von „verdichteten Schrecken“.
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