![KI -Gesetz: KI -Nutzung nur mit ausreichender Kompetenz KI -Gesetz: KI -Nutzung nur mit ausreichender Kompetenz](https://bwabtk.com/wp-content/uploads/2025/02/shutterstock_2345949869-085dec460313be0e-1024x683.jpg)
Von nun an sind AI -Systeme mit einem inakzeptablen Risiko verboten. Dies wirkt sich auf sogenannte Social-Scoring-Anwendungen aus, in denen die Bürger überwacht werden. Nicht, dass diese Systeme in der EU bisher existieren. Das AI -Gesetz, das im August im vergangenen August in Kraft trat, stellt jedoch sicher, dass solche Systeme in Zukunft nicht verwendet werden. Das Verbot gilt ab dem 2. Februar 2025. Das Gesetz wird allmählich verwendet.
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Zusätzlich zu dem Verbot einiger AI -Anträge werden auch weitere Verpflichtungen im Datum einhergehen. Unter anderem können Mitarbeiter KI nur am Arbeitsplatz verwenden, wenn sie ausreichend kompetent sind. Was das bedeutet, ist jedoch etwas vage. „Die Anbieter und Betreiber von KI -Systemen ergreifen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und andere Personen, die sich mit dem Betrieb und der Verwendung von KI -Systemen befassen und Weiterbildung „und Benutzer müssen auch den Kontext verstehen, in dem sie KI verwenden möchten.
Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe oder Ausrichtung und auch für alle AI -Anwendungen, unabhängig von der Risikostufe, in der sie klassifiziert werden. Was nicht ganz klar ist, ist, wer als Operator angesehen wird. Es ist fraglich, ob Mitarbeiter betroffen sind, die ChatGPT in ihrer täglichen Arbeit verwenden oder ob es darum geht, ihren eigenen Chat-Bot aufzunehmen und damit eine KI-Anwendung zu betreiben. In unseren FAQs finden Sie auch mehr über die KI -Kompetenz.
KI -Regulierung für Allzweck AI
Zunächst sind die Strafen nicht im AI -Gesetz selbst beabsichtigt, wenn Mitarbeiter keine ausreichende Kompetenz haben. Dies sollte auch ziemlich schwer zu bestimmen sein – aber es ist wahrscheinlich immer noch möglich. Grundsätzlich sind Bestrafungen, die in Artikel 99 aufgezeichnet werden, erst ab dem 2. August 2025 geplant. Bis dahin müssen die einzelnen Mitgliedstaaten die nationalen Behörden nennen, die das AI -Gesetz überwachen.
Für die sogenannten KI-Modelle mit allgemeinem Zweck, auch als Allzweck-AI (GPAI) bezeichnet, sollte auch in drei Monaten ein Leitfaden erscheinen, der die rechtlich sichere Verwendung von ihnen beschreibt. Weitere drei Monate später gelten auch die Strafen zwölf Monate nach dem Eintritt der KI -Verordnung, auch die Verpflichtungen für GPAI. Es geht um eine technische Dokumentationsverpflichtung, die noch nicht geklärte Frage von Urheberrecht und KI, die auch die Offenlegung der Trainingsdaten und vieles mehr umfasst.
(EMW)