Das Arbeitsministerium hat einen ersten Entwurf zur Reform der Bürgerrente um die Grundsicherung vorgelegt. Bundeskanzler Merz hatte sich für den Wandel hohe Sparziele gesetzt. Aber diese sind wahrscheinlich nicht einmal annähernd erfüllt.
Das Geld der Bürger soll im nächsten Jahr zur sogenannten Grundsicherung werden. Das Bundesarbeitsministerium unter Abteilungsleiterin Bärbel Bas hat dafür nun einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Außerdem werden die geschätzten Einsparungen aufgeführt, die durch die Reform der Sozialleistungen möglich sein sollen. Sie liegen aber weit unter der Zielvorgabe von Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang September.
Auch das Arbeitsministerium selbst rechnet laut eigenem Entwurf damit, dass die Reform keine „erheblichen Einsparungen“ bringen werde. Diese könnten nur durch „eine bessere Arbeitsmarktintegration und eine Verringerung der Zahl der Leistungsberechtigten“ erreicht werden.
Zunächst einmal klingen die Beträge nicht unbedeutend: Im kommenden Jahr könnten durch den Wechsel zur Grundsicherung 86 Millionen Euro eingespart werden, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht ARD-Hauptstadtstudio vorhanden ist. Im Jahr 2027 werden die erwarteten Einsparungen derzeit auf 69 Millionen Euro geschätzt.
Die Gesamtausgaben des Bundes für Bürgergelder beliefen sich dagegen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr auf rund 47 Milliarden Euro. Die Einsparungen allein durch die gesetzlichen Änderungen fallen daher kaum ins Gewicht. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung können durch die Reform nicht einmal 0,2 Prozent der Ausgaben für Bürgergelder erreicht werden. Und ab 2028 rechnet das Bundesarbeitsministerium mit Mehrausgaben in Höhe von zehn Millionen Euro zur Deckung der Vermittlungskosten der Arbeitsagentur, wie Bild unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet.
Merz versprach Milliardeneinsparungen
Vor rund anderthalb Monaten klang das für Kanzler Merz noch ganz anders. In einem Interview zeigte er sich damals davon überzeugt, dass mit Bürgergeldern rund zehn Prozent der Kosten eingespart werden könnten – ein Betrag von fünf Milliarden Euro pro Jahr. Der CDU-Politiker sprach von einer „minimalen Größenordnung“ und betonte: „Wenn wir es nicht mehr wagen, in einem Transfersystem, das in die falsche Richtung geht, zehn Prozent einzusparen, dann scheitern wir an dieser Aufgabe.“
Auch bei den Sozialleistungen hat sich das Arbeitsministerium zu Sparmaßnahmen verpflichtet. Dem aktuellen Haushaltsentwurf zufolge sollen im nächsten Jahr 1,5 Milliarden Euro an Bürgergeldern eingespart werden. Diese Summe soll auch deshalb zustande kommen, weil neue Flüchtlinge aus der Ukraine nicht mehr von der Bürgerzulage erfasst werden, sondern stattdessen die geringeren Asylbewerberleistungen erhalten. Doch zu den Milliardeneinsparungen, die Merz durch die neue Grundsicherung vorschlägt, verschwieg das Ministerium.
Leistungen sollen schneller und umfassender gekürzt werden können
Die Grundsicherung soll im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. Kernpunkt der geplanten Reform ist, dass Grundsicherungsbeziehern früher und stärker als bisher eine Kürzung der Leistungen zuteil werden kann, wenn sie Termine versäumen oder ein Stellenangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen – inklusive Zahlungen für Miete und Heizung.
Aus Regierungskreisen hieß es, Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung würden verbindlicher geregelt und es gebe mehr Beteiligung. „Wer Hilfe braucht, kann auf Unterstützung zählen. Aber wer arbeiten kann, muss auch mithelfen, wieder für sich selbst zu sorgen.“
Details können sich noch ändern
Doch am Entwurf des Ministeriums kann sich noch viel ändern, auch wenn sich die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD letzte Woche auf die Eckpunkte geeinigt haben. Der Entwurf wurde nun im Rahmen der sogenannten vorzeitigen Abstimmung an das Kanzleramt übermittelt. In dieser ersten Phase wird über Gesetzesentwürfe abgestimmt, bevor diese an alle Ministerien weitergeleitet werden und die Beratungen mit den Verbänden beginnen.
Die Reform soll dann noch in diesem Jahr vom Kabinett auf den Weg gebracht werden und anschließend den parlamentarischen Prozess durchlaufen. Das Arbeitsministerium strebt eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag noch vor Weihnachten an.