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Karte der Vogelgrippe: eine Übersicht aller Stallanforderungen und bestätigten Fälle von Vogelgrippe bei Nutzgeflügel

Brandenburgische Landkreise ordnen Stallpflicht an

++ 29.10 ++

Der Kreis Märkisch Oderland hat eine stabile Auflage für gewerbliche Geflügelhalter angeordnet – von privaten Haltern ist im Amtsblatt keine Rede. „Alle Geflügelhalter im Kreis Märkisch-Oderland, die gewerbsmäßig Geflügel halten, müssen ihr Geflügel und ihre gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen halten“, heißt es in der Mitteilung.

Dies ist auch unter einer Vorrichtung möglich, die aus einem vorspringenden Seitenschutz besteht, der gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Im Amtsblatt heißt es weiter: „Unabhängig davon wird empfohlen, auch alle anderen Geflügelhaltungsbetriebe in der oben genannten Form einzurichten“, berichtet der rbb.

Für den Landkreis Oberhavel wird eine Stallpflicht angeordnet

Im Zuge der sich ausbreitenden Vogelgrippe hat der Kreis Oberhavel allen Geflügelhaltern die Einrichtung von Ställen angeordnet. Dies gilt ab sofort, wie der Landkreis am Dienstagabend mitteilte. „Infizierte, teils tote Wildvögel wurden im gesamten Kreisgebiet entdeckt. Zudem mussten infizierte Geflügelbestände eines Bauernhofes in Kremmen getötet werden“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.

Im Spree-Neiße-Kreis und in Cottbus besteht Stallpflicht

Auch der Spree-Neiße-Kreis und die Stadt Cottbus ziehen die Reißleine: Ab Mittwoch gilt für alle Geflügelhalter eine Stallpflicht. Das teilte der Landkreis am Dienstag mit.

Ab Sonntag gilt für die Uckermark Stallpflicht

Ab Sonntag gilt in der gesamten Uckermark eine Stallhaltungspflicht für Geflügel. Wegen der grassierenden Vogelgrippe hat der Landkreis am Dienstag eine Tierseuchen-Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind Geflügelhalter ab dem 2. November verpflichtet, ihre Hühner, Enten und Gänse nur noch in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten.

Potsdam ordnet Stallpflicht an

Nach Angaben der Stadtverwaltung wurde am Dienstag der erste Fall einer Vogelgrippe im Potsdamer Stadtgebiet in diesem Herbst bestätigt, als ein Kranich tot aufgefunden wurde.

Ab Mittwoch besteht Stallpflicht im Teltow-Fläming

Auch im Landkreis Teltow-Fläming sind Geflügelhalter ab Mittwoch verpflichtet, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen seien verboten, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Die Stallpflicht und das Verbot von Geflügelveranstaltungen treten am Mittwoch in Kraft.

Ab Mittwoch gilt in Elbe-Elster Stallpflicht

Im Landkreis Elbe-Elster gilt ab Mittwoch für alle Geflügelbestände eine Stallpflicht. Grund ist der Nachweis des Vogelgrippestamms H5N1 bei Wildvögeln in der Region. Die Allgemeinverfügung des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle und Landwirtschaft verlangt von allen Geflügelhaltern, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder in überdachten, vor Wildvögeln geschützten Einrichtungen zu halten, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Darüber hinaus sind Veranstaltungen mit Geflügel, wie Ausstellungen oder Märkte, zunächst für 30 Tage verboten.

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