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Karlsruher Pyro-Prozess: Verständigung im Gerichtssaal

Adele by Adele
November 4, 2024
in Sport Nachrichten
Karlsruher Pyro-Prozess: Verständigung im Gerichtssaal

Überraschende Wendung

Karlsruher Pyro-Prozess: Ein 30-Jähriger verlässt das Gericht mit reduzierter Bewährungsstrafe. Welche Signalwirkung hat das Urteil?

Diese Pyrotechnik-Aktion der Fans des Karlsruher SC im November 2022 hat auch rechtliche Konsequenzen.

Nach der Pyrotechnik-Aktion der Fans des Karlsruher SC im November 2022 kam es erstmals vor Gericht zu einer Einigung.

Foto: Uli Deck/dpa

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Erstmals ist ein Angeklagter in der Prozessserie um den Karlsruher Pyro-Exzess im November 2022 mit einer geringeren Strafe als ursprünglich im Strafbefehl vorgesehen vom Landgericht abgereist. Nach einem sogenannten gegenseitigen Einvernehmen verhängte das Gericht gegen den 30-Jährigen eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

Der Mann muss 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen und sechs Monate lang auf den Stadionbesuch verzichten. Der Strafbefehl sah ein Jahr Bewährung, ein Jahr Stadionverbot und eine Zahlung von 5.000 Euro vor.

Staatsanwalt spricht dem Angeklagten ins Gewissen

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung erinnerte Staatsanwalt Adrian Hepworth den 30-Jährigen daran, dass bisher alle wesentlichen Verhandlungen gegen die Pyro-Zünder der Ultragruppe Rheinfire mit Verurteilungen endeten – einmal sogar mit Gefängnisstrafen.

„Außerdem haben Sie noch viel Luft nach oben“, erklärte der Staatsanwalt dem Mann, dem er eine „maßgebliche Rolle“ in der vor zwei Jahren aus dem Ruder gelaufenen Choreographie attestierte. Der Ultra-Fan beteiligte sich an 14 von 17 Arbeitseinsätzen, die der Vorbereitung der Choreografie dienten. Mindestens elf Menschen wurden durch Rauchgas verletzt.

Es entstehen gravierende berufliche Nachteile

Die Rede des Staatsanwalts und die Tatsache, dass der Angeklagte als Beamter mit erheblichen Nachteilen bis hin zu seiner Entlassung aus dem öffentlichen Dienst rechnen musste, führten offenbar zu einer Verständigung. Die Verfahrensbeteiligten einigten sich auf eine Bewährungsstrafe zwischen neun und elf Monaten.

Die sogenannte Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen komme formal einem Geständnis gleich, betonte der Staatsanwalt anschließend in seinem knappen Plädoyer. Der 30-Jährige ist bislang der einzige Tatbeteiligte, der die Verantwortung für die Taten übernommen hat. Hepworth erinnerte dennoch an die „hohe Gefahr“, die von der exzessiven Pyrotechnik beim KSC-Spiel gegen den FC St. Pauli ausgegangen sei, und beantragte vereinbarungsgemäß eine zehnmonatige Bewährung.

Kommunikation könnte eine Signalwirkung haben

Laut Rechtsanwalt Marvin Schroth hat sich der 30-Jährige längst von den damaligen Ereignissen distanziert. Aufgrund fehlender Beförderung und eines ausgesetzten, aber noch nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens ist der Mann ohnehin gravierend benachteiligt.

Sein Auftraggeber habe die Choreographie inszeniert, der 30-Jährige habe das Feuer jedoch nicht gelegt, erklärte Schroth. Der Anwalt äußerte sich kritisch zur Rolle des KSC und formulierte einen Vorschlag zur Eindämmung des Pyrotechnik-Problems in Fußballstadien: Die Mannschaft, deren Fans Rauchtöpfe und Feuerwerkskörper zündeten, solle das Spiel automatisch verlieren und auch drei Punkte verlieren.

Laut Prozessbeobachtern könnte die Pyro-Hauptverhandlung rund um das St. Pauli-Spiel, die erstmals mit einer Einigung endete, ein Signal für die ausstehenden Gerichtstermine sein. Zuletzt sorgte das Urteil des Landgerichts gegen Mitarbeiter des Fanprojekts wegen versuchter Strafvereitelung durch Aussageverweigerung für bundesweite Schlagzeilen.

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