Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) – Es geschah Ende Juni 2024: Ein Mann aus Eritrea (64) belästigte eine Frau (20) am Hauptbahnhof in Kaiserslautern und packte sie am Hintern. Dann zog sie ein Messer heraus. Am Ende lag der Mann tot am Boden.
Nun wurde Anklage erhoben. „Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Messerstecherei durch Notwehr gerechtfertigt war“, sagte ein Sprecher zu BILD.
Stich ins Herz
So soll alles abgelaufen sein: Der Angeklagte, einer in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) lebender Amerikaner, war an einem Samstagnachmittag im Hauptbahnhof von Kaiserslautern. Der Eritreer belästigte die Frau packte sie auf einer Rolltreppe am Hintern. Es brach ein Wortgefecht aus. Anschließend zog die Frau ein Klappmesser hervor und machte stechende Bewegungen auf den Mann zu.
Im Verhör behauptete die Amerikanerin, sie wolle den Mann auf Distanz halten. Schließlich wich der Mann zurück, aber die Frau verfolgte ihn. Als der Mann dann ihren Messerarm festhielt, befreite sie sich und „stach einmal im gleichen Bewegungsablauf zu“, so die Staatsanwaltschaft.
Keine Tötungsabsicht?
Den Angaben der Frau zufolge zielte sie nicht vorsätzlich auf das Herz – und so sieht es nun auch die Staatsanwaltschaft: Die Anklage stützte sich auch nicht auf beides Mord Nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Bedeutet: Die Frau wollte dem Mann weh tun, ihn aber nicht töten.
Dies hätte nach Angaben der Ermittler auch die Auswertung der Videoüberwachung ergeben. Die Aufnahmen hätten ergeben, dass die Frau das getan habe Messer wahrscheinlich nicht mit Tötungsabsicht geschwungen worden wäre.
Nach der Tat wurde nach der Frau gesucht und sie stellte sich Polizei in Landstuhl, wurde in Gewahrsam genommen. Der Angeklagte ist nun wieder auf freiem Fuß. Die Jugendkammer muss nun entscheiden, ob und wann die Hauptverhandlung stattfindet.