13,90 Euro ab 2026
Aktualisiert am 29. Oktober 2025, 11:42 Uhr
Die Mindestlohnregelung stammt von Arbeitsministerin Bärbel Bas.
© IMAGO//Amrei Schulz
Der Mindestlohn wurde vor zehn Jahren eingeführt. Nun hat die Bundesregierung eine deutliche Erhöhung beschlossen. Die SPD befürwortet weitere Erhöhungen.
Das Bundeskabinett hat die größte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung vor zehn Jahren auf den Weg gebracht. Die Verordnung des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 13,9 Prozent erhöht wird: zunächst von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum Jahreswechsel – und weiter auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027.
SPD-Generalsekretär Tim Klüsendorf sprach von einer „deutlichen Steigerung“, die „trotz ständiger Widerstände“ umgesetzt worden sei. Den Erfolg reklamierte er auch für die eigene Partei: „Das ist eindeutig dem gemeinsamen Druck von Gewerkschaften und Sozialdemokratie zu verdanken“, sagte Klüssendorf der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Mindestlohn als „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitender Menschen“. Mit der zweistufigen Erhöhung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit und die Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll auf zwei Jahre verteilen. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Anerkennung für diejenigen, die unser Land jeden Tag am Laufen halten.“
SPD-Generalsekretär: „Wir brauchen mehr Tarifverhandlungen“
Die SPD erwarte auch in Zukunft weitere Steigerungen, machte der Generalsekretär deutlich. „Beim sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlohn geht es immer um eine Lohnuntergrenze“, sagte Klüssendorf. „Wir werden nicht aufhören, für bessere Löhne zu kämpfen.“
Dies erfordere auch „dringend mehr Tarifverhandlungen in Deutschland – gerade in diesen herausfordernden Zeiten“, sagte Klüssendorf gegenüber AFP. „Mit dem Bundestarifvertragsgesetz begegnen wir dem Missstand der sinkenden Tarifbindung.“
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums werden rund sechs Millionen Arbeitnehmer von der Erhöhung profitieren. Die Unabhängige Mindestlohnkommission empfahl diese Erhöhung im Juni.
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Die Kommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch Verordnung verbindlich machen kann – aber nicht muss. (afp/dpa/bearbeitet von fab)
