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Kabinett beschließt Erhöhung am 1. Januar

Amelia by Amelia
Oktober 29, 2025
in Lokalnachrichten
Kabinett beschließt Erhöhung am 1. Januar

„Ein wichtiger Schritt“

Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Aktualisiert am 29.10.2025 – 11:58 UhrLesezeit: 1 Min.

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Handwerker auf einer Baustelle: Der Erhöhung des Mindestlohns war eine kontroverse Debatte vorausgegangen. (Symbolfoto) (Quelle: IMAGO)

Der Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar erhöht. Das hat das Kabinett in Berlin beschlossen.

Wie geplant soll der Mindestlohn zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Eine weitere Zustimmung des Bundestages oder Bundesrates ist nicht erforderlich.

Grundlage für die Erhöhung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Auf diesen Vorschlag einigten sie sich im Juni nach einer kontroversen Debatte. Die Arbeitgeber hatten großen politischen Druck kritisiert. Die SPD hatte für das kommende Jahr eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro gefordert. Derzeit liegt er bei 12,82 Euro.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Mindestlohn in Berlin als „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitender Menschen“. Mit der zweistufigen Erhöhung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit und die Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll auf zwei Jahre verteilen. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Anerkennung für diejenigen, die unser Land jeden Tag am Laufen halten.“

In der Begründung der Regelung geht die Regierung davon aus, dass den Arbeitgebern durch den Schritt im nächsten Jahr zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro und im darauffolgenden Jahr von rund 3,4 Milliarden Euro entstehen könnten.

„Bei einer vollständigen Weitergabe der Lohnsteigerungen“ könnten die Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen. Es seien keine nennenswerten Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten.

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