Ein 24-Jähriger starb in der Silvesternacht beim Zünden einer Kugelbombe. Die Polizei hat einen 19-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen festgenommen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung finden die Beamten etliche pyrotechnische Gegenstände.
Nach der Explosion eines Feuerwerkskörpers im westfälischen Geseke, bei der ein junger Mann am Silvesterabend starb, ermitteln die Behörden gegen einen 19-Jährigen als mutmaßlichen Verkäufer des illegalen Sprengsatzes.
Gegen den Mann aus Bad Lippspringe sei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden, teilten die Staatsanwaltschaft Paderborn und die Polizei Soest am Donnerstag mit.
Die Spurensicherung am Tatort sowie Zeugenvernehmungen hätten Hinweise darauf ergeben, dass das 24-jährige Opfer den von ihm gezündeten Sprengsatz über die sozialen Medien von dem Mann aus Bad Lippspringe gekauft haben soll, erklärten Staatsanwaltschaft und Polizei.
Bei der angeordneten Hausdurchsuchung seien an dessen Anschrift neben sogenannten Kugelbomben, die eine Nettoexplosivstoffmasse von 680 Gramm aufwiesen, auch weitere zahlreiche pyrotechnische Gegenstände sowie eine größere Menge an Bargeld sichergestellt worden.
Der 19-jährige tatverdächtige Verkäufer wurde demnach vorläufig festgenommen und nach der Vernehmung wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen gegen ihn, insbesondere durch Handyauswertungen der beim Verkäufer beschlagnahmten Telefone und zur Zusammensetzung der Kugelbombe, dauern weiter an, wie es hieß. Zugleich appellierte die Polizei an die Bevölkerung, keine pyrotechnischen Gegenstände zu zünden, die illegal erworben wurden.
In der Silvesternacht waren bundesweit insgesamt fünf Menschen durch gefährliches Feuerwerk gestorben. Zudem erlitten mehrere Menschen schwerste Verletzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen. Kugelbomben sind besonders starke Feuerwerkskörper. Der Umgang mit ihnen ist für die Allgemeinheit nicht erlaubt. Die Behörden warnen jedes Jahr vor dem illegalen Erwerb und verweisen auf die Gefahr durch einen unsachgemäßen Umgang.
epd/jho