
Nach tödlicher Messerstich im Juni Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) hat die Staatsanwaltschaft Anklage erzogen. Gegen sie 20-jähriger Angeklagter zum Vorwurf werden Körperverletzung mit Todesfolge wie die Staatsanwaltschaft heute (2. Dezember 2024) mitteilte. Die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.
Mann belästigt Frau sexuell
Der Angeklagte soll Ende Juni eines haben 64-Jährige in der Nähe des Hauptbahnhofs Kaiserslautern mit einem Messer tödlich verletzt haben. Der Mann hatte ihr zuvor gegeben packte das Gesäß. Gegen den 20-Jährigen wurde zunächst wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt. Nach Auswertung von Videoaufzeichnungen Allerdings änderte die Ermittlungsbehörde den Vorwurf. Die Auswertung ergab, dass es sich „angesichts der Dynamik“ vermutlich nicht um einen gezielten Einsatz des Messers mit Tötungsabsicht handelte.
Messer ins Herz gestochen
Die Untersuchungen ergaben weiter, dass nach dem sexuelle Belästigung Der 64-Jährige kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Anschließend zückte der Angeklagte ein Klappmesser und machte stechende Bewegungen in Richtung des Mannes. Er ergriff ihre Hand. Als die Frau sich aus dem Griff befreien wollte, tat sie es gleichzeitig erstochen und das Herz des Mannes traf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft starb er innerhalb weniger Sekunden.
Die Frau zielte wahrscheinlich nicht auf das Herz
Der Angeklagte führte unter anderem aus: nicht auf das Herz gerichtet haben. Dieser Begründung folgte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Die Frau versuchte zudem, den Mann mit dem Messer auf Distanz zu halten.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur