London (Großbritannien) – Ein damals zehnjähriger Junge und ein Freund töteten ein zweijähriges Kind Großbritannien und nach seiner Inhaftierung geriet er immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz. Nun konnte der verurteilte Kindermörder wieder freigelassen werden.
Der Fall James Bulger (†2) versetzte ganz England in Aufruhr und sorgte weltweit für Schlagzeilen. (Archivfotos) © Bildmontage: Facebook/Ralph Bulger
Jon Venables (43), der zusammen mit seinem damaligen Freund Robert Thompson (43) 1993 den zweijährigen James Bulger entführte, folterte und ermordete, als er gerade einmal zehn Jahre alt war, sorgt erneut für Schlagzeilen.
Nach seiner Freilassung im Jahr 2001 unter neuer Identität beging er mehrere Straftaten und kehrte immer wieder ins Gefängnis zurück – unter anderem wegen Besitzes von Kinderpornografie, Drogendelikten und Gewalttaten.
Wie der Mirror berichtet, befindet sich der heute 43-Jährige derzeit noch in Untersuchungshaft, nachdem ein Antrag auf Bewährung im Jahr 2023 abgelehnt wurde. Die Behörden stuften ihn weiterhin als gefährlich ein.
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Doch nun steht im Dezember eine weitere Anhörung zur Bewährung an – und Venables soll große Angst davor haben.
Ralph Bulger (r.) und Denise Fergus, die Eltern des ermordeten James Bulger. © Bildmontage: Facebook/Ralph Bulger, Jonathan Brady/PA Wire/dpa
Die Eltern des ermordeten James Bulger, Denise Fergus und Ralph Bulger, haben für das Recht gekämpft, bei der bevorstehenden Anhörung zur Bewährung anwesend zu sein und über die Folgen des Verbrechens auszusagen. Venables soll angesichts dieser Aussicht in Panik geraten.
Eine anonyme Quelle sagte gegenüber der britischen Zeitung The Sun: „Denise und ihr Ehemann Stuart sowie James‘ Vater Ralph haben jedes Recht, dort zu sein. Venables hat den Behörden jedoch mitgeteilt, dass er auf keinen Fall teilnehmen wird, wenn sie dort sind. Das zeigt nur, was für ein manipulativer Feigling Venables ist.“
James‘ Mutter Denise Fergus sprach bereits im Mai mit dem Mirror über die bevorstehende Anhörung. Es ist für sie eine psychische Belastung, sich erneut mit dem Mörder ihres Sohnes auseinandersetzen zu müssen: „Erst im Dezember 2023 wurde sein Antrag abgelehnt, weil er als nicht sozialverträglich eingestuft wurde. Was hat sich geändert? Er ist lebenslang rückfällig. Wann finden wir endlich Frieden? Es kommt alles wieder hoch.“
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Trotz der Schmerzen möchte sie an der Anhörung teilnehmen: „Ich möchte ihm in die Augen schauen und ihn daran erinnern, dass ich noch hier bin.“
