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Jens Lehmann: Eigener Anwalt verklagt Ex-Torwart

Nachdem der Kettensägevorgang abgeschlossen ist

Jens Lehmann wird von seinem eigenen Anwalt verklagt

15. Oktober 2025 – 11:11 UhrLesezeit: 2 Minuten

Jens Lehmann geriet mit seinem eigenen Anwalt in einen Rechtsstreit. (Quelle: Leonie Asendorpf/dpa/dpa-bilder)

Weil die gerichtliche Rechnung völlig überteuert schien, überwies der Ex-Nationaltorwart nur einen Bruchteil der Summe. Der Anwalt verklagte Lehmann und es wurde ein Vergleich erzielt. Und selbst dann wollte Lehmann noch handeln.

Vor dem Münchner Landgericht kam es am Montag zu einem bemerkenswerten Rechtsstreit: Jens Lehmann und sein ehemaliger Strafverteidiger gerieten aneinander – es ging um Geld. Laut „Abendzeitung“ und „Münchner Merkur“ forderte der Anwalt rund 14.000 Euro vom Ex-Nationaltorwart.

Hintergrund: Lehmann hatte den Anwalt im Zusammenhang mit dem Verfahren um die abgesägte Garage am Starnberger See beauftragt. Der Verteidiger hatte damals erreicht, dass die Strafanzeige des Nachbarn gegen Lehmann zurückgezogen und ein hoher Schadensersatzanspruch deutlich reduziert wurde. Das Verfahren endete 2023 mit einer sechsstelligen Geldstrafe, die später ebenfalls reduziert wurde.

Trotz des juristischen Erfolgs weigerte sich Lehmann, große Teile der Anwaltsrechnung zu bezahlen. Der 54-Jährige hält den Stundensatz von 550 Euro für deutlich überzogen. Er zahlte daher nur einen kleineren Teil der geforderten Summe von 24.000 Euro.

Sein aktueller Anwalt, der per Videoschalte aus Münster in den Prozess zugeschaltet war, kritisierte insbesondere die mangelnde Transparenz bei der Abrechnung. Es ist nicht klar, für welche Leistungen genau der Kollege Geld verlangt. Lehmann selbst und der Kläger erschienen nicht persönlich vor Gericht, sondern nahmen auch digital teil.

Der Vorsitzende Richter bemühte sich um eine Einigung und schlug als Vergleich eine Zahlung von 5.000 Euro vor. „Gute juristische Arbeit gibt es nicht umsonst“, stellte er klar. Während die Gegenseite zustimmte, wollte Lehmanns Anwalt zunächst verhandeln – doch am Ende akzeptierten beide Parteien den Vorschlag.

Die Vereinbarung ist widerruflich. Dafür haben beide Seiten drei Wochen Zeit.

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