Die japanische Regierung hat OpenAI, den Entwickler des KI-Chatbots ChatGPT, aufgefordert, keine Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Anime, Manga und Videospiele zu begehen. Wir fassen zusammen.
Starke Ermahnung
Am 1. Oktober 2025 brachte OpenAI den neuen KI-Videogenerator Sora 2 auf den Markt. Dieser ist in der Lage, kurze Clips mit einer Auflösung von bis zu 1080p (Full HD) und mit Ton auf Basis von Textvorgaben der Nutzer zu generieren.
Es überrascht nicht, dass sich bald zahlreiche Videos, die urheberrechtlich geschützte Charaktere – insbesondere aus japanischen Anime- und Videospielen – zeigen, in sozialen Netzwerken verbreiteten.
Die japanische Regierung will nicht tatenlos zusehen, weshalb Minoru Kiuchi, Minister für wirtschaftliche Sicherheit und einige Sonderaufgaben, wie die Entwicklung von Strategien zu geistigem Eigentum und künstlicher Intelligenz, auf einer Pressekonferenz im japanischen Kabinettsbüro Folgendes sagte:
»Anime und Manga sind ein unersetzlicher Schatz, auf den Japan stolz sein kann. Wir haben OpenAI daher gebeten, alle Handlungen zu unterlassen, die eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnten.“
Schwierige Durchsetzung
Eine gesetzliche Grundlage existiert noch nicht, da das am 1. September 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung künstlicher Intelligenz darauf abzielt, Japan zum „KI-freundlichsten Land der Welt“ zu machen, indem es die Entwicklung und Nutzung von KI für sozioökonomisches Wachstum fördert.
Dennoch werden auch einige Grundsätze für den Umgang mit problematischer KI-Nutzung, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, dargelegt. Das Gesetz sieht hierfür jedoch keine Strafen vor, sondern ermutigt die beteiligten Unternehmen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Kein Wunder, dass andere japanische Politiker, wie etwa Digitalminister Masaaki Taira, die Hoffnung äußern, dass OpenAI freiwillige Maßnahmen ergreifen wird, um auf diese Anfrage zu reagieren. Eine offizielle Stellungnahme steht noch aus.
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