Die lange Garantie ist für viele Tupperware-Käufer ein großes Plus. Doch nun steht das Unternehmen vor dem Aus. Gilt die Garantie noch?
Kassel – Produkte von Tupperware sind in nahezu jedem deutschen Haushalt zu finden. Das im US-Bundesstaat Florida beheimatete Unternehmen hat über die Jahrzehnte sowohl durch den regulären Handel als auch durch die bekannten Tupperware-Partys beträchtliche Gewinne erzielt.
Doch nun scheint das Unternehmen kurz vor der Pleite zu stehen. Die Umsätze sinken seit Jahren, der Aktienkurs hat einen neuen Tiefstand erreicht. Was bedeutet das für die 30-jährige Garantie, die Tupperware zu einem Begriff gemacht hat?
Tupperware wirbt mit 30 Jahren Garantie – wie geht es mit dem Versprechen weiter?
Die Frischhaltedosen von Tupperware sind weit verbreitet. Laut einer SpiegelIm Juni wurden einem Bericht zufolge Pläne zur Schließung der einzigen Fabrik des Unternehmens bekannt. Im März äußerten die Verantwortlichen Bedenken hinsichtlich der Liquidität. Nachdem der Aktienkurs in den vergangenen Monaten kontinuierlich gefallen war, stürzte er mit der Meldung einer drohenden Insolvenz erneut ab. Zuletzt musste sogar ein weiteres Unternehmen trotz Zahlungsfähigkeit Insolvenz anmelden.
Ein wichtiges Verkaufsargument von Tupperware war schon immer die langfristige Garantie. Produkte, die mit einem weißen „T“ gekennzeichnet sind, haben laut Unternehmen eine 30-jährige Garantie. Was passiert mit dieser Garantie, wenn das Unternehmen sein Geschäft aufgibt?
Garantieanspruch bleibt auch im Insolvenzfall bestehen
Die Garantie des Unternehmens bezieht sich grundsätzlich darauf, „dass das Produkt frei von Mängeln ist, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind“. Ist das Produkt voll funktionsfähig, besteht kein Garantieanspruch. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäßen und nicht häuslichen Gebrauch entstehen, fallen ebenfalls nicht unter die Garantie.
Allerdings weist das Unternehmen darauf hin, dass es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Unternehmens handele. Sie erlischt nicht einfach im Falle einer Insolvenz, wie die Verbraucherzentrale in einer Stellungnahme erklärt. Sollte das Produkt bei der Lieferung beschädigt sein, stehen Verbrauchern dennoch gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, die auch insolvente Unternehmen erfüllen müssen.
Stellt ein insolventes Unternehmen seinen Betrieb ein, erlischt der Gewährleistungsanspruch – diese Rechte bleiben bestehen
Gibt der Hersteller eine freiwillige Garantie, bleiben die Ansprüche daran auch im Insolvenzfall bestehen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Mangelhafte Ware kann demnach direkt im Rahmen der Garantie geltend gemacht werden. Stellt das Unternehmen seinen Betrieb allerdings ganz ein, erlöschen auch die Garantieansprüche.
Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch bestehen, bestätigt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dazu gehört auch der Anspruch, dass insolvente Unternehmen das Produkt kostenlos ersetzen oder reparieren.
Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, erklärt allerdings: „Diese Rechte sind im Insolvenzfall jedoch häufig nichts mehr wert.“ Grund dafür sei fehlendes Geld oder Ersatzware. In diesem Fall können Betroffene ihre Forderungen innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Unternehmen aus Düsseldorf kann seinen Betrieb trotz Insolvenz aufrechterhalten. (bk)