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LNach Angaben von Amnesty International hat die staatliche Unterdrückung von Protesten weltweit zugenommen. Die Menschenrechtsorganisation erklärte am Dienstag, dass die Behörden zunehmend rechtswidrige Gewalt anwenden und repressive Gesetze erlassen, um Proteste zu verhindern.
In mindestens 86 der 156 untersuchten Länder hätten staatliche Behörden im vergangenen Jahr rechtswidrige Gewalt gegen Demonstranten angewendet, sagte Amnesty. In 37 Ländern setzten Sicherheitskräfte tödliche Waffen ein und in 79 der untersuchten Länder wurden Demonstranten willkürlich festgenommen. Einige von ihnen waren im Gefängnis schweren Repressionen ausgesetzt und wurden gefoltert und misshandelt.
Der Untersuchungszeitraum bleibt unklar
Amnesty International hat eine globale „Protestkarte“ erstellt, die Länder wie China, Iran, Peru und Indien umfasst. Allerdings bleibt unklar, welchen Zeitraum die Studie berücksichtigt hat – was die Aussagekraft schmälert. Auf Nachfrage hieß es, dass „der Fokus“ auf dem vergangenen Jahr liege.
Die am Dienstag von Amnesty veröffentlichte Stellungnahme zu Deutschland enthält irreführende Informationen. Die Menschenrechtler schreiben: „Erstmals“ wird Deutschland auch als Land aufgeführt, in dem das Recht auf Versammlungsfreiheit zunehmend eingeschränkt wird, „durch Sicherungsverwahrung, Schmerzmittel, repressive Gesetzgebung und Versammlungsverbote.“
Auf Nachfrage erklärt die Organisation, dass Deutschland zum ersten Mal überhaupt in die globale Untersuchung einbezogen wurde. Amnesty räumt ein, dass von einer plötzlichen und schnellen Zunahme repressiver Maßnahmen gegen Demonstranten daher keine Rede sein könne.
Und mit Blick auf Deutschland bleibt der Untersuchungszeitraum unklar. Der Fokus liege auf dem vergangenen Jahr, heißt es auch hier. Aber auch Veranstaltungen wie der G-20-Gipfel 2017 in Hamburg wurden aufgegriffen.
Diese Unklarheiten schmälern die Aussagekraft der Studie, die durchaus kritikwürdige Aspekte – etwa die Sicherungsverwahrung – thematisiert. Gerade Bayern hat sich dies im Umgang mit Aktivisten der „letzten Generation“ zunutze gemacht.
In praktisch allen Bundesländern ist in den Polizeigesetzen das Instrument der Sicherungsverwahrung vorgesehen. Die Regelungen entstanden zumeist Anfang der 2000er Jahre, zur Zeit der islamistischen Terroranschläge. Wie lange die Sicherungsverwahrung dauern kann, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Bayern können Menschen zur Verhinderung angekündigter Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 60 Tagen belegt werden – im Falle einer Verlängerung. In Berlin muss der Freiheitsentzug spätestens bis zum Ende des nächsten Tages, also nach maximal 48 Stunden, beendet werden.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) forderte zuletzt immer wieder Reformen. Er plädiert dafür, dass potenzielle Straftäter präventiv mehrere Tage lang festgehalten werden können.
Auch im Nachbarland Brandenburg muss die Haft nach 48 Stunden enden; Bei Verdacht auf Straftaten gegen Leib und Leben kann sie jedoch auf vier Tage verlängert werden. Seit 2019 gibt es zudem eine Regelung, nach der „Gefährder“ zur Terrorismusabwehr zunächst für 14 Tage und nach einer Verlängerung für weitere 14 Tage inhaftiert werden können. Als sechs Klimaaktivisten den Flugverkehr am brandenburgischen Flughafen BER blockierten, kam dies nicht zum Einsatz.
Die Sicherungsverwahrung von Klimaaktivisten wird nicht nur von Amnesty International kritisiert. Der Deutsche Richterbund, die größte deutsche Vertretung von Richtern und Staatsanwälten, erinnerte die FAZ bereits vor einiger Zeit daran, worum es in der Sicherungsverwahrung geht: „Die Sicherungsverwahrung stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person dar“, erklärte der Bundesrichter Geschäftsführer Sven Rebehn.
Die Betroffenen würden nicht für eine nachweislich begangene Straftat repressiv bestraft, sondern zur Verhinderung einer künftigen Straftat oder schweren Ordnungswidrigkeit in Untersuchungshaft genommen. „Verfassungsrechtlich ist dies nur in engen Grenzen möglich“, sagte Rebehn. Die Maßnahme unterliegt einer „besonders strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung“. Die Gerichte „prüften im Einzelfall sehr sorgfältig, ob und wie lange eine Freiheitsentziehung aus Gründen der Gefahrenabwehr unerlässlich und daher gerechtfertigt ist.“
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