Die SPD-Politikerin Iris Stalzer aus Herdecke in Nordrhein-Westfalen wurde nun von der Polizei befragt und hat ihre 17-jährige Adoptivtochter schwer belastet. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, schilderte Stalzer den Ermittlern die Tat am 7. Oktober.
Demnach alarmierte die Adoptivtochter um 12.05 Uhr den Rettungsdienst. Sie gab an, dass ihre Mutter von mehreren Männern angegriffen und schwer verletzt worden sei. Die Einsatzkräfte fanden den Politiker blutend in einem Sessel im Wohnzimmer.
Die Tochter erklärte, dass sie ihre Mutter so vorfand, nachdem sie die Wohnungstür geöffnet hatte. Doch das stimmte, wie sich in den Stunden nach der Tat herausstellte, nicht.
Nach Angaben von Stalzer soll ihre Adoptivtochter sie stundenlang im Keller des Hauses gefoltert haben. Mit Deospray und einem Feuerzeug versuchte die 17-Jährige, ihre Haare und Kleidung in Brand zu setzen. Sie soll von Rache gesprochen haben. Der Grund dafür ist noch unklar.
Die Adoptivtochter stach zudem mit zwei Messern auf die Politikerin ein und verletzte sie lebensgefährlich. Wie Stalzer vom Keller zum Sessel im Wohnzimmer gelangte, ist noch nicht bekannt. Im Rucksack des 15-jährigen Adoptivsohns fand die Polizei ein Mordmesser sowie blutbefleckte Kleidung, die vermutlich dem 17-Jährigen gehörte.
Laut Bild stellten die Forensiker außerdem fest, dass offenbar vor dem Notruf große Blutspuren entfernt worden waren. Es sei möglich, dass versucht wurde, Spuren zu verwischen, während das Opfer in Lebensgefahr im Sessel saß, heißt es.
In einem Bochumer Krankenhaus stellten Ärzte später 13 Stichwunden am Oberkörper sowie mehrere Hämatome und Schädelbrüche fest.
Bereits im Sommer kam es zu einem Polizeieinsatz
Im Sommer soll es zu einem Streit zwischen Mutter und Tochter gekommen sein, bei dem auch ein Messer im Spiel gewesen sein soll. Auch mit dem Sohn soll es immer wieder zu Spannungen gekommen sein. Auch „Der Spiegel“ schreibt, dass es in Stalzers Haus zu einem Polizeieinsatz gekommen sei, weil die Adoptivtochter sie angegriffen haben soll.
Auch der Vater der Kinder sei bereits verletzt worden, sagten die Ermittler auf der Pressekonferenz am Mittwoch. Sie schlossen daher aus, die adoptierten Kinder in seine Obhut zu geben.
Allerdings wertet die Staatsanwaltschaft die jüngste Tat nicht als versuchten Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Begründung: Die Alarmierung des Rettungsdienstes durch die Adoptivtochter wird als „Rücktritt von der Tat“ gewertet. Daher wird kein Haftbefehl beantragt.