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Irakischer Mann nach sexuellem Übergriff auf Frauen freigelassen

Dresden – Er begrapschte Frauen und landete dafür vor Gericht Dresdensollte belehrt werden. Doch obwohl die Taten nachgewiesen sind, ist Ismail A. (23) erneut auf freiem Fuß. Der Iraker kann nicht in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, da er laut Gesetz kein „schwerwiegendes Verbrechen“ begangen hat.

Ismail A. (23) ist unschuldig und wird wieder freigelassen. © Simone Lauritz

Im März griff Ismail innerhalb von zwei Tagen zwei Frauen und ein Mädchen (10) im Stadtzentrum an. Er bat sie, mitzukommen und begrapschte sie plötzlich.

Die Polizei nahm den Iraker fest, der keinen festen Wohnsitz hatte. Ein Gutachter diagnostizierte eine Geisteskrankheit und sogar Arbeitsunfähigkeit.

Ismail (ausreisepflichtig, geduldet) wurde vorläufig aufgenommen und sollte per Beschluss dauerhaft untergebracht werden.

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Es kam anders. Laut Gesetz handelt es sich bei der mutmaßlichen sexuellen Belästigung nicht um eine schwere Straftat. Aber das ist das Einzige, was eine Belehrung rechtfertigt. Dem Richter seien die Hände gebunden: „Ich möchte es nicht herunterspielen“, sagte der Anwalt. „Das ist für jede Frau eine unangenehme Situation.“

Doch die Unterbringung wurde abgelehnt. Ismail, der unter Aufsicht Medikamente eingenommen hatte, wurde daher freigelassen! Die Kammer war darüber nicht erfreut.

Bei den Taten im März wendete der Greifer keine Gewalt an. Das Gericht muss daher davon ausgehen, dass er künftig keine schweren Straftaten mehr begehen wird.

Aber: „Es wäre auch für uns eine dumme Situation, wenn tatsächlich etwas Schlimmeres passieren würde“, sagte der Richter.

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