Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat zwei Berufungen des israelischen Turnverbandes gegen den Ausschluss israelischer Athleten von der Turn-Weltmeisterschaft abgewiesen. Das bedeutet, dass die israelischen Turnerinnen nicht an den am Sonntag beginnenden Titelkämpfen teilnehmen dürfen Indonesien teilnehmen.
Die „Anträge auf einstweilige Maßnahmen“ seien vom Cas geprüft und abgelehnt worden, hieß es in einer Stellungnahme des Gerichts. Allerdings teilte das Gericht auch mit, dass derzeit ein Berufungsverfahren laufe.
Den Einwänden des Turnverbandes folgte eine Erklärung der indonesischen Regierung vom 10. Oktober. Darin hieß es, dass das muslimische Land israelischen Sportlern, die an der Weltmeisterschaft teilnehmen wollten, bei der Einreise kein Visum erteilen werde. Die indonesische Regierung begründete diese Entscheidung mit dem Krieg im Gazastreifen.
Der Weltturnverband FIG akzeptierte daraufhin die Entscheidung und kündigte an, keine Maßnahmen gegen das Vorgehen der Regierung zu ergreifen. Der israelische Turnverband forderte daraufhin den Cas auf, die Teilnahme seiner Athleten zu garantieren oder die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
Der Deutsche Turner-Bund sieht keine Grundlage für einen israelischen Ausschluss
Die Entscheidung der indonesischen Regierung stieß international auf Kritik. Der Deutsche Turner-Bund (DTB) erklärte, er sehe „keine Grundlage für den Ausschluss, da unseres Wissens noch keine diesbezügliche Entscheidung des Weltturn-Bunds vorliegt“. Der Israelische Turnverband hat daher das Recht zur Teilnahme.
Im März 2023 führte ein ähnlicher Fall zur Absage einer Sportveranstaltung in Indonesien. Nachdem sich Politiker in Indonesien gegen eine Teilnahme Israels ausgesprochen hatten, wurde das Land aus der U20-Fußball-Weltmeisterschaft zurückgezogen.