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In zwei Bereichen: EuGH kippt zentrale Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie

Amelia by Amelia
November 11, 2025
in Lokalnachrichten
In zwei Bereichen: EuGH kippt zentrale Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie

In zwei BereichenEuGH kippt zentrale Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie

Gemäß den EU-Verträgen ist die Höhe der Löhne Sache der Mitgliedsstaaten. (Foto: picture Alliance / dpa)

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Die EU-Staaten werden die Mindestlohnrichtlinie 2022 per Mehrheitsbeschluss verabschieden. Dänemark geht dann gegen die Vorgaben aus Brüssel vor – und kann nun Erfolg verbuchen.

Die EU hat ihre Kompetenzen überschritten, wenn es darum geht, einheitliche Standards für Mindestlöhne festzulegen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erklärte zwei Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für ungültig. Dabei handelt es sich einerseits um Kriterien für die Festsetzung und Aktualisierung der Löhne und andererseits um eine Regelung, die verhindert, dass Löhne gekürzt werden, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen. Dänemark hatte gegen die von den EU-Staaten 2022 per Mehrheitsbeschluss beschlossenen Regelungen geklagt. Das Gericht befand, das Land habe teilweise Recht.

Die Richter entschieden, dass die Tatsache, dass der EU-Gesetzgeber Kriterien für die Festsetzung von Mindestlöhnen aufgeführt habe, einen unmittelbaren Eingriff in die Lohnfestsetzung darstelle. Allerdings ist die Höhe der Löhne gemäß den EU-Verträgen Sache der Mitgliedsstaaten. Die EU darf beispielsweise nur Richtlinien zur Regelung der Arbeitsbedingungen nutzen. Gleiches gilt für die Regelung, die Lohnkürzungen verhindert, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.

Darüber hinaus bleibt laut Urteil die Mindestlohnrichtlinie bestehen. So verpflichtet es die Länder weiterhin, auf eine hohe Tarifbindungsquote hinzuwirken. Der EuGH bestritt einen direkten Eingriff in das Koalitionsrecht, der auch in der Verantwortung der EU-Länder liegt. Die Bestimmung verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, zu regeln, dass mehr Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beitreten müssen.

Für Deutschland bedeutet dies, dass das Land weiterhin einen Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung vorlegen muss. Nach der Mindestlohnrichtlinie gilt die Pflicht, wenn weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer tarifvertraglich erfasst sind. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat Deutschland dies bisher nicht getan, obwohl die Schwelle nicht erreicht wird. Den Angaben zufolge soll dies bis zum 31. Dezember geschehen. Stellungnahmen der Sozialpartner liegen bereits vor.

Tarifabdeckung „schnell zurückgegangen“

„Entgegen dem europäischen Trend ist die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten rapide auf rund 50 Prozent gesunken“, sagte der Politologe Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. Das sei dramatisch, der deutsche Gesetzgeber müsse hier unbedingt mehr tun, sagte Höpner. Allerdings kann er dies sowohl mit als auch ohne EU-Richtlinie tun.

Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland. Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde ansteigt.

Es bleibt unklar, ob und inwieweit die seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen im Mindestlohngesetz an EU-Recht angepasst werden müssen. Im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie gibt es seit langem die Vorgabe, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns in Deutschland zahlen müssen. Der durchschnittliche Bruttolohn ist der Lohn, bei dem die Hälfte der Arbeitnehmer mehr und die andere Hälfte der Arbeitnehmer weniger verdient. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, solche Referenzwerte bei der Beurteilung der Angemessenheit von Löhnen heranzuziehen. Bei Zugrundelegung des Durchschnittslohns hätte der Mindestlohn in Deutschland laut Gewerkschaft eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden müssen.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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