Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Ärzte, die während einer Pandemie staatlich angeordnete Impfungen durchführen, „Erfüllungsgehilfen“ der „hoheitlichen Körperschaft“. Im Falle eines Impfschadens kann ein geschädigter Patient nicht den behandelnden Arzt verklagen, sondern lediglich versuchen, eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Für den Trierer Medizinrechtler Christian Becker hat das BGH-Urteil weitreichende Folgen. Der Berliner Zeitung sagte er: „Damit wird jeder Arzt von seiner Eigenverantwortung entbunden.“ Andere private Berufe und private Unternehmen, die im Auftrag des Staates tätig sind, können künftig kaum noch für von ihnen verursachte Schäden haftbar gemacht werden.
Im konkreten Fall hatte der BGH zufolge ein Kläger einen Hausarzt auf Schadensersatz wegen einer seiner Ansicht nach fehlerhaften Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verklagt. Drei Wochen nach einer Auffrischimpfung wurde bei ihm eine Herzerkrankung diagnostiziert. Der Kläger machte geltend, dass seine Erkrankung durch einen Impfschaden verursacht worden sei. Die dritte Impfung sei falsch verabreicht worden und er sei vorher nicht ausreichend aufgeklärt worden. Durch die Impfung waren seine kognitiven Fähigkeiten deutlich eingeschränkt. Er konnte seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Zudem ist seine psychische Gesundheit aufgrund der organischen Beschwerden stark beeinträchtigt.
In einem Berufungsverfahren bestätigte der BGH die Vorinstanzen: Es bestehe kein Anspruch gegen den Arzt. Der BGH: „Die Tätigkeit einer Privatperson ist dann als hoheitlich zu beurteilen, wenn zwischen der Tätigkeit und der hoheitlichen Aufgabe ein innerer Zusammenhang und ein engerer Zusammenhang besteht. Die öffentliche Hand muss auf die Ausführung des Werkes soweit Einfluss nehmen, dass die Privatperson als bloßes ‚Werkzeug‘ oder ‚Erfüllungsgehilfe‘ des Hoheitsträgers handelt und dieser die private Tätigkeit daher als seine eigene anerkennen muss.“
Die Hemmschwelle für staatliche Einflussnahme sei niedrig: „Es genügt, wenn der Staat ankündigt, dass eine Maßnahme im Interesse der gesamten Bevölkerung getroffen werden muss. Beispielsweise könnte der TÜV auf staatliche Weisung ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Autos mit Verbrennungsmotor zerstören – zumal Klimaschutz ein Verfassungsziel ist.“
In der Praxis bedeute die Entscheidung: Ein Geschädigter könne Schadensersatz oder Verdienstausfall nur zivilrechtlich gegen den Staat einklagen, so der BGH. Allerdings wurde genau dieser zivilrechtliche Anspruch vom Gesetzgeber bei Corona-Impfungen im Jahr 2024 – möglicherweise sogar rückwirkend – ausgeschlossen. Bleibt nur noch der Anspruch auf sozialrechtliche Entschädigung. Laut Anwalt Becker ist unklar, ob der BGH sich dieses Dilemmas bewusst war.
Der Kläger hatte „die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 800.000 Euro, die Feststellung der Haftung des Beklagten für materielle und unvorhersehbare immaterielle Schäden sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten“ beantragt. Das ist ihm nun verboten. Er muss sich auf den beschwerlichen Weg begeben, vom Staat eine soziale Entschädigung für den Schaden zu erhalten. Sollte er einen einjährigen Prozess überstehen, könne er bestenfalls auf ein „Almosen“ hoffen, so Rechtsanwalt Becker. Denn der Sozialausgleich umfasst lediglich eine Rente. Diese liegt zwischen 400 Euro und 2000 Euro pro Monat. Und der Erfolg ist auch deutlich schwieriger zu erreichen: Während im Zivilverfahren ein unabhängiger Sachverständiger zur Beantwortung der ohnehin komplexen Frage, ob eine Impfung den Schaden verursacht hat, bestellt werden kann, beurteilen im Verfahren gegen die Sozialämter des Landes sogenannte „Gesundheitsexperten“ den Fall – also ein Arzt, der vom Staat bezahlt wird und daher nicht als unabhängig bezeichnet werden kann. Nach der Entscheidung des BGH werden alle Ärzte aufatmen, die die Informationen im Impfprozess nicht sehr ernst genommen haben. Besonders freuen wird es die Versicherungsbranche, die für mögliche Schadensersatzforderungen bereits hohe Rückstellungen gebildet hat und nun aus der Patsche kommt.