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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Verlags vom 8. Mai entschieden und abgewiesen. Der Bund darf die Tageszeitung herausgeben Junge Welt erwähnen und beachten sie in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten. Jetzt muss eine höhere Instanz entscheiden.
Aus unserer Sicht stellt das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik dar. Umgekehrt wird es für die Bürger aber auch schwieriger, sich frei aus verschiedenen Quellen zu informieren.
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https://www.jungewelt.de/artikel/487054.nachschlag-im-streik.html