Der Holocaust Denier und der britische spirituelle Richard Williamson in Deutschland sind tot. Er hatte einen der größten Skandale im Pontifikat des deutschen Papstes Benedikt sichergestellt.
Der britische spirituelle Richard Williamson, bekannt als Holocaust, ist tot. Er starb am späten Mittwochabend im Alter von 84 Jahren nach einer Blutung im Krankenhaus, der deutsche Abschnitt der Erzkonservativen Pius Brotherhood am Donnerstag in Stuttgart bekannt.
Die Pius Brotherhood schloss Williamson im Jahr 2012 aufgrund mangelnder Gehorsams ihrer Gemeinschaft aus. Er hatte den Holocaust seit den späten 1980er Jahren wiederholt bestritten und ihn als „Erfindung der Juden“ beschrieben. Nachdem er von der Pius Brotherhood ausgeschlossen worden war, war er einer der sogenannten Sedis-Vakantisten, die die Legitimität des Papstes verweigern und die katholische Kirche des Verraten Glaubens beschuldigen.
Schwere Krise im Vatikan
Im Oktober 2008 löste Williamson mit seinen Behauptungen einen Skandal in der katholischen Kirche aus. Zu dieser Zeit bestritt er die Existenz von Gaskammern in einem Interview für das schwedische Fernsehen in der Vereinigung der Vereinigung in der Nähe von Regensburg in Regensburg und der millionendämmigen Juden von Juden durch die Nazis.
Als die Aussagen im Jahr 2009 bekannt wurden, entwickelte sich der Fall schnell zu einer schwerwiegenden Krise für Papst Benedikt XVI. Und der Vatikan. Fast zur gleichen Zeit, als das Interview bekannt wurde, hob der Papst jahrelang die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Pius -Bishops.
1988 wurde Williamson dem Bischof mit drei anderen Geistlichen aus dem Gründer der Pius Brotherhood, Erzbischof Marcel Lefbvre, ohne päpstliche Zustimmung geweiht. Sie wurden dann von Rom exkommuniziert.
Papst Benedikt XVI. wurde stark für die Abschaffung der Exkommunikation weltweit kritisiert.
Zu einer Geldstrafe verurteilt
Williamson wurde 2014 von der deutschen Justiz legal verurteilt. Im Jahr 2019 wollte er seine Verurteilung wegen Aufruhr mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht ohne Erfolg abschließen. Die Strasburg -Richter wiesen auf seine Klage hin, dass sein Recht auf Freiheit der Meinungsfreiheit als unbegründet verletzt wurde.