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Hessen: 22-Jähriger stirbt nach Tätowierung – Tätowierer freigesprochen

Erst Multiorganversagen, dann Tod

Nur wenige Tage später erkrankte der 22-jährige Freund des Angeklagten an einer bakteriellen Infektion. Dadurch kam es zu einem septischen Multiorganversagen, das drei Wochen später zum Tod des jungen Mannes führte. Zuvor waren ihm beide Unterschenkel amputiert worden.

Der Vorsitzende Richter erklärte, dass für das Gericht klar sei, dass die bakterielle Infektion durch die Tätowierung des Angeklagten verursacht worden sei. Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Tätowierers kann jedoch nicht nachgewiesen werden. »Wir haben verschiedene Möglichkeiten, wie es zu der Infektion gekommen sein könnte. „Leider werden wir nie herausfinden, wie die Bakterien übertragen wurden“, erklärte er.

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