Nach der Ankündigung des Unionskanzlerkandidaten Friedrich Merz, das umstrittene Heizungsgesetz im Falle eines Wahlsiegs „in den ursprünglichen Zustand“ zurückzubringen, wird gewarnt, dass das Gesetz zurückgezogen werden könnte.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, forderte Planungssicherheit für die Stadtwerke. Das hat er erzählt Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)„Es ist normal, ein Gesetz an der einen oder anderen Stelle zu verbessern, aber eine Kehrtwende um 180 Grad würde ein großes Durcheinander verursachen.“
Nach der FDP kündigte auch die CDU an, die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach einem Wahlsieg nach der Bundestagswahl rückgängig zu machen. Merz war in der ARD-Show Maischberger sagte: „Wir werden die alten Regeln wieder in Kraft setzen“ und kündigte an, dass sie das bestehende Gesetz „korrigieren“ würden.
Das sagte Stadtratsmanager Dedy Heizungsrecht ist eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft. Derzeit wird von den Städten eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Dabei erfahren die Bürger, wie die zukünftige Wärmeversorgung in ihrem Quartier aussehen wird. „Die Städte, ihre Stadtwerke, aber vor allem die Bürger müssen sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen verlassen können“, sagte er.
„Wärmeplanung lässt sich nicht einfach rückgängig machen“
Dedy gab zu: „Die Anfänge des Heizungsgesetzes waren kommunikativ schlecht, aber mittlerweile hat sich viel getan und wir sind längst in der Phase der Heizungsplanung, die nicht einfach rückgängig gemacht werden kann.“ Er fuhr fort: „Die Städte und ihre Stadtwerke investieren enorme Summen, um eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit.“ Gleiches gilt für Hausbesitzer.
Eine ähnliche Forderung kam von Verbraucherschützern. Auch Jutta Gurkmann, Leiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, verwies auf die Planungssicherheit für Verbraucher. „Wahlkampfgetriebene Debatten sind kontraproduktiv“, sagte sie dem RND. Die Diskussion um das Gesetz habe bereits im Jahr 2023 zu Verunsicherung bei den Verbrauchern geführt. „Das darf nicht noch einmal passieren.“
Handwerk: Das Recht muss einfacher und technologieoffener werden
Auch das deutsche Handwerk warnte vor einer Abschaffung des Heizungsgesetzes nach der Bundestagswahl. „Radikale Schritte oder deren öffentliche Ankündigung führen nur zu neuer Verunsicherung und müssen daher unbedingt vermieden werden“, sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich Augsburger General. Er forderte Planungssicherheit für Handwerksbetriebe und Grundstückseigentümer.
„Es ist an der Zeit, dass die Politik klare Signale setzt und die notwendigen Voraussetzungen schafft, um Engagement und Kontinuität zu gewährleisten“, so Dittrich weiter. Beides sei wichtig, um die weitere Investitionszurückhaltung in klimafreundliche Gebäudetechnik endlich abzubauen, mahnte der Handelspräsident.
Dennoch besteht Verbesserungsbedarf bei den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. „Es bedarf einer Novellierung des GEG mit dem Ziel, das Heizungsgesetz zu vereinfachen und technologieoffen zu machen“, sagte der Verbandschef. „Ziel aller politischen Maßnahmen muss es sein, verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.“
Baubranche: Fokus auf Energieeffizienz hat wenig gespart
Auch sie sehen Reformbedarf Bauindustrie. Das sagte der Hauptgeschäftsführer des Bauwirtschaftsverbandes HDB, Tim-Oliver Müller RND, Klimaschutz im Gebäudebereich braucht ein neues Fundament. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die primäre Fokussierung auf die Energieeffizienz – und damit auf die Gebäudehülle – kaum zu nennenswerten Einsparungen geführt hat.
Eine neue Bundesregierung müsse sich daher schnell daran machen, das bisherige Gebäudeenergiegesetz zu einem Gebäudeemissionsgesetz weiterzuentwickeln, forderte er. „Statt des Energieverbrauchs sollten alle CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus betrachtet werden.“ Müller kritisierte: „Darüber hinaus schreibt das heutige GEG starre staatlich vorgegebene technische Lösungen vor, die nicht nur strukturell ungültig sind.“ Der konsequentere Ansatz wäre, „CO₂-Budgets für unterschiedliche Gebäudetypen und Bauarten vorzugeben, den Weg dorthin aber frei gestalten zu lassen.“
Das Heizungsgesetz war höchst umstritten
Die umstrittene Reform aus dem Hause Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne), das so genannte Wärmegesetz, sieht seit Jahresbeginn vor, dass in Neubauten nur noch Heizungsanlagen installiert werden dürfen, die zu 65 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren Entwicklungsbereiche. Laut Gesetz können defekte Bestandsheizungen grundsätzlich repariert und weiter betrieben werden.
Selbst wenn eine Heizungsanlage nicht mehr zu reparieren ist, hat der Hausbesitzer in der Regel fünf Jahre Zeit, um eine neue Heizungsanlage zu installieren, die das 65-Prozent-Ziel erreicht. Bis dahin können Sie vorübergehend eine gebrauchte Öl- oder Gasheizung nutzen. Es gibt auch viele Ausnahmen. Für Mehrfamilienhäuser gelten beispielsweise teilweise deutlich längere Übergangsfristen, abhängig vom bestehenden System und der kommunalen Wärmeplanung.
Wer in den kommenden Jahren eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 mit zunehmenden Anteilen klimaneutralen Gases, etwa Biomasse oder Wasserstoff, betreiben. Wasserstofffähige Gasheizungen können auch über das Jahr 2028 hinaus noch installiert werden, wenn die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.