Ist die Investition in eine Wärmepumpe sinnvoll, auch wenn die alte Gasheizung noch läuft? Und kann ich als Mieter auch eine Energieberatung in Anspruch nehmen? Wer über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, steht meist vor vielen Fragen. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Wenn Sie ein Wärmepumpenangebot prüfen lassen möchten, können Sie dieses – bis zu drei auf einmal – an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg senden. Die Experten prüfen diese und erläutern die Ergebnisse in einer kostenlosen Videoberatung. Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist kostenlos. Für einen Vor-Ort-Termin fallen Kosten an. Das kostet 40 Euro und kann ein bis zwei Stunden dauern.
Eine Rechtsberatung kostet zwischen 25 und 160 Euro. Informationen hierzu erhalten Sie unter der kostenlosen Telefonnummer: 0711 / 66 91-10.
Die Wärmepumpe selbst und deren Installation machen nur einen Teil der Kosten für den Austausch einer Heizungsanlage aus. Die Entsorgung des Altgeräts, das Legen eines Fundaments oder die Kosten für die Elektroanlage – all das kommt meist noch hinzu, sagt Energieberater Andreas Köhler von der Verbraucherzentrale BW. All dies muss in einem Angebot dargestellt werden.
Energiewende und Heizungsersatz
Verbraucherschützer: „Viele Angebote für Wärmepumpen sind unvollständig“
Die Verbraucherzentrale RLP hat rund 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Einfamilienhäusern ausgewertet. Teilweise fehlen Informationen über notwendige Arbeiten und deren Kosten.
Ist das Gebäude nach dem Austausch der Heizungsanlage nicht warm genug, kann der Handwerker eine Heizlastberechnung anfordern. Das ist – genau wie der hydraulische Abgleich – auch Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe. Doch die Erfahrung der Verbraucherzentrale BW zeigt, dass eine solche Heizlastberechnung nicht immer durchgeführt wird. „Dies ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Heizungsplanung. Nur so kann eine Heizungsanlage effizient und wirtschaftlich arbeiten“, sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale BW.
Die Antwort von Energieberater Andreas Köhler von der Verbraucherzentrale BW ist eindeutig: „Wir ermutigen zum Handeln und nicht zum Reagieren.“ Lässt man es jedoch laufen, fällt die Heizung erfahrungsgemäß zur Unzeit aus. Dann stehen Sie unter Druck und in einer schlechten Verhandlungsposition. Sein Tipp: Seien Sie nicht hektisch, sondern planen Sie die neue Heizung im Detail. Er verweist auch auf den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus, einen Zuschuss von 20 Prozent. Nach Angaben der Verbraucherzentrale soll diese bis Ende 2028 gezahlt werden. Danach wird diese Förderung geringer ausfallen. Auch das deutet darauf hin, nicht zu warten.
Eine Wärmepumpe muss nicht unbedingt direkt vor dem Haus stehen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gibt es immer Möglichkeiten, Wärmepumpen etwas weiter vom Haus entfernt zu platzieren, sie beispielsweise an die Fassade zu hängen oder in einer Garage aufzustellen. „Lassen Sie sich vor Ort beraten, prüfen Sie verschiedene Standorte und gehen Sie dann die Verhandlungen mit Handwerkern ganz anders an“, sagt Energieberater Andreas Köhler.
Das Thema Heizungsaustausch sei für viele Hausverwaltungen neu, sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer. Es bestehen Vorbehalte, die in der Regel mit Mehraufwand und Kosten verbunden sind. „Gehen Sie auf Ihren Verwalter zu“, rät der Anwalt, „verweisen Sie auf kostenlose Angebote und Unterstützung zum Beispiel von Verbraucherzentralen oder Energieagenturen.“ Sollte das nicht ausreichen, könnte das Thema auch in die Eigentümerversammlung erzwungen werden. „Setzen Sie das Thema auf die Tagesordnung.“

Dossier: Heizung in Baden-Württemberg
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Heizung betrifft jeden. Es geht um viel Geld und Entscheidungen, die langfristige Konsequenzen haben. Alle Informationen rund um Gas, Öl, Wärmepumpen und Fernwärme.
Wenn Sie eine Förderung für eine neue Heizungsanlage erhalten möchten, müssen Sie sich an die genaue Vorgehensweise halten. „Man muss immer auf die endgültige Genehmigung der KfW oder der BAFA warten“, sagt Rechtsanwalt Matthias Bauer. Das bedeutet: Leisten Sie keine Vorschüsse oder sonstige Zahlungen, bevor die Genehmigung vorliegt. Wenn Sie bereits eingezahlt haben, wird es schwierig, denn dann wird die Förderung meist abgelehnt. In einem solchen Fall können Sie versuchen nachzuweisen, dass Sie falsch beraten wurden. Aber das ist schwierig.
Grundsätzlich dürfen Vermieter die Kosten für eine neue Heizung auf die Mieter umlegen. Allerdings müssen Sie Ihre Pläne rechtzeitig bekannt geben. Wie hoch der Mietbeitrag ausfällt, hängt nach Angaben der Verbraucherzentrale von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem davon, ob der Vermieter öffentliche Fördermittel angenommen hat – und es gibt Höchstgrenzen. Laut Rechtsanwalt Bauer sind Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen im Gegensatz zu Modernisierungsmaßnahmen nicht übertragbar. Auch hier ist eine Beratung empfehlenswert.
Wer von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, benötigt in der Regel seinen Gasanschluss nicht mehr. Die Kosten der Stilllegung sind nicht einheitlich geregelt. Mancherorts herrscht große Überraschung über die Höhe der Kosten. Rechtsanwalt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale BW rät Verbrauchern, möglichst frühzeitig Kontakt zum Gasversorger aufzunehmen, um sich einen Überblick über mögliche Kosten zu verschaffen. Er sagt aber auch: „Das Problem ist vom Gesetzgeber noch nicht richtig geklärt.“
Beim Kauf einer Wärmepumpe wird dem Kunden Leistung versprochen. Stellt sich heraus, dass die Wärmepumpe im Betrieb diese Leistung nicht erbringt, kann es sich laut Verbraucherzentrale um einen Sachmangel (Gewährleistung) handeln. Laut Rechtsanwalt Matthias Bauer gilt diese Sachmängelhaftung für Gebäude zwischen zwei und fünf Jahren. Der Verbraucher kann vom Unternehmen Abhilfe und Verbesserungen verlangen. Lehnt das Unternehmen ab, bleibt der Rechtsweg bestehen.