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Hamburger Anwalt warnt vor Leihmuttergeschäften im Ausland

Amelia by Amelia
Oktober 20, 2025
in Lokalnachrichten
Hamburger Anwalt warnt vor Leihmuttergeschäften im Ausland

AUDIO: Leihmutterschaft: Ein Milliardengeschäft voller Grauzonen (5 Min.)

Stand: 20. Oktober 2025 6:00 Uhr

Für viele Menschen ist es das größte Glück, ein Kind zu haben – für andere hingegen ist es ein Geschäft. Der Markt für Leihmutterschaft boomt – allerdings mit Grauzonen, Risiken und vielen rechtlichen Abgründen. Ein Anwalt aus Hamburg warnt Paare, die keine eigenen Kinder bekommen können, vor überstürztem Handeln – und fordert eine Änderung der Rechtslage in Deutschland.

von Marie Blocher, Lea Busch, Annette Kammerer, Ann-Brit Bakkenbüll

Schätzungen zufolge werden im Jahr 2024 weltweit rund 19 Milliarden Euro auf dem Leihmutterschaftsmarkt erwirtschaftet. Tendenz steigend. Es gibt jedoch keine einheitliche, internationale Regelung. Die Strukturen sind global, komplex und undurchsichtig. Dieses Netzwerk erschwert nicht nur die rechtliche Kontrolle, sondern öffnet offenbar auch Tür und Tor für Ausbeutung und illegale Praktiken.

Auf diesem verwirrenden Feld ist der Hamburger Rechtsanwalt Marco Oldenburger tätig. Er bezeichnet sich selbst als „legale Hebamme“ und ist auf den rechtlichen Schutz von Familien spezialisiert, die im Ausland ein Kind durch Leihmutterschaft bekommen möchten. Oldenburger kennt die Versprechungen von Agenturen: „Es gibt Agenturen, es gibt Kliniken, die versprechen, dass der Kinderwunsch zu 100 Prozent erfüllt werden kann.“

Der Anwalt hält solche Modelle für höchst problematisch. Insbesondere im Hinblick auf die Rolle der Leihmütter hält er solche Angebote für unseriös.

Detaillierte Aufnahme eines spielenden Kindes

Ruby ist ein Traumkind, aber nach deutschem Recht würde es sie nicht geben. Denn Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. 11KM hat ein Geschäftsmodell ohne Kontrollen und den hohen Preis, den nicht nur Wunscheltern zahlen.

Kinder als „verpackte Ware“

Einige Agenturen, so eine NDR-Recherche für das neue, investigative Format „team.recherche“, bieten in Ländern wie der Ukraine, Argentinien oder Georgien „Rundum-Sorglos-Pakete“ zum Festpreis an – inklusive Baby. Zu Preisen zwischen 50.000 und 70.000 Euro versprechen sie eine „100-prozentige Erfüllung des Kinderwunsches“.

Rechtsanwalt Oldenburger warnt eindringlich vor solchen Geschäftsmodellen. Nicht nur, weil sie bei den „Beauftragten“ Erwartungen wecken, die oft rechtlich uneinlösbar sind, sondern auch, weil sie rechtliche und ethische Probleme verschleiern: „Wie viel von dem Geld geht an die Leihmutter? Wer kassiert die Zuzahlung?“

Oldenburger warnt zudem vor teils intransparenten Verträgen oder teils rechtlich unhaltbaren Zusagen: „Es wird versprochen, dass rechtliche Hürden abgebaut werden können. Dann verlangen die Agenturen Vorauszahlungen – und hinterher stellt sich heraus: Hoppla, es hat nicht geklappt – und das Geld ist weg.“

Sigrid Graumann blickt in die Kamera.

Das Embryonenschutzgesetz und das Familienrecht lassen dies nicht zu, sagt die Humangenetikerin und Philosophin Sigrid Graumann.

Der Ruby-Fall: Wenn Traumkinder zu Rechtsfällen werden

Wie brisant die Lage werden kann, zeigt ein besonders tragischer Fall: Ruby (Name geändert)Ein Mädchen, das mittlerweile fast zwei Jahre alt ist, wurde 2023 in Buenos Aires von einer Leihmutter geboren – bestellt über eine Agentur von einem deutschen Ehepaar, die zu diesem Zeitpunkt beide bereits über 50 Jahre alt waren. In Deutschland wurde Ruby vom Jugendamt in Obhut genommen. Zweifel an der Eignung der „bestellten Eltern“ und der Rechtslage führten zu einem mittlerweile fast zweijährigen Rechtsstreit. Seitdem lebt Ruby bei einer Pflegemutter. Was als nächstes mit dem Mädchen passieren wird, ist noch unklar.

Gleichzeitig löste der Fall umfangreiche Ermittlungen in Argentinien aus. Es geht um den Verdacht der Ausbeutung und des Menschenhandels. Die Behörden vermuten, dass ein umfangreiches Netzwerk aus Agenturen, Kliniken, Notaren und Anwälten besonders gefährdete Frauen für die Leihmutterschaft ausgebeutet haben könnte.

Rechtliche Hürden und Rechtsunsicherheit in Deutschland

Das deutsche Recht sieht die Gebärende als Mutter (§ 1591 BGB). Die „bestellten Eltern“ werden hier rechtlich nicht anerkannt, auch wenn ausländische Dokumente sie als Eltern ausweisen.

Leihmutterschaft ist in diesem Land verboten. Das Verbot gilt jedoch nur für die Durchführung oder konkrete Vermittlung in Deutschland. Deshalb können Paare ins Ausland gehen und unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland als Eltern anerkannt werden.

Komplexe Unternehmensstrukturen und Steueroasen

Leihmutterschaftsagent Carlos Leiva sitzt während eines Interviews auf einem Stuhl.

Carlos Leiva ist sich keiner Schuld bewusst, das kleine Mädchen Ruby nach Deutschland gebracht zu haben.

Hinter der Leihmutterschaft verbergen sich oft komplexe, internationale Unternehmensnetzwerke. Im Ruby-Fall kontaktierte das deutsche Ehepaar zunächst die GAIA-Agentur in Zypern. Anschließend übernahm ein anderes Unternehmen die Umsetzung der Leihmutterschaft: MAHRTA LLC mit Sitz in Delaware in den USA. Argentinische Staatsanwälte glauben, dass diese Struktur möglicherweise eingerichtet wurde, um Steuern zu sparen und Gesetze zu umgehen.

Carlos Leiva, der für MAHRTA LLC arbeitet und an der Organisation des Ruby-Falls beteiligt war, bestreitet, dass er und seine angeschlossenen Agenturen in Argentinien gegen Gesetze verstoßen hätten. Er habe nichts falsch gemacht, sagte er dem NDR. GAIA antwortete nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

Rechtsanwalt Oldenburger aus Hamburg sieht in solchen Konstruktionen ein zusätzliches Problem, denn durch die Kommerzialisierung der Leihmutterschaft sei nicht die Leihmutter beteiligt, sondern Agenturen, Kliniken und andere Vermittler.

Ein junges Paar hält Händchen auf einer Wiese im sommerlichen Gegenlicht.

Paare, aber auch alleinstehende Frauen nutzen private Samenspenden, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Geschäft, das boomt.

Reformbedarf: Klare Regeln, staatliche Kontrolle

Der deutsche Gesetzgeber ist sich bislang uneinig über den Umgang mit der Leihmutterschaft. Das Thema fällt in die Zuständigkeit von drei Bundesministerien: dem Familienministerium, dem Justizministerium und dem Gesundheitsministerium. Im März 2023 haben sie gemeinsam eine Expertenkommission eingesetzt, die zentrale Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung und der Reproduktionsmedizin untersuchen soll – unter anderem, ob eine regulierte, nichtkommerzielle Leihmutterschaft, wie sie in Großbritannien erlaubt ist, künftig auch in Deutschland ermöglicht werden soll. In Deutschland verbietet ein Gesetz aus dem Jahr 1990 die Leihmutterschaft.

In ihrem Abschlussbericht vom April 2024 sprach sich die Kommission gegen eine grundsätzliche Legalisierung der Leihmutterschaft aus. Aus ethischen, praktischen und rechtlichen Gründen wird empfohlen, altruistische Leihmutterschaft entweder weiterhin zu verbieten oder nur in sehr engen Ausnahmefällen zuzulassen – etwa wenn zwischen der Leihmutter und den Wunscheltern ein persönliches, insbesondere familiäres oder freundschaftliches Verhältnis besteht. Auf Nachfrage erklärt das Familienministerium, dass sich die aktuelle Regierung noch nicht mit den Erkenntnissen der Kommission befasst habe.

Oldenburger: „Es mangelt an mutigen Entscheidungen“

Anwalt Oldenburger glaubt, dass die Politik an einem bestimmten Grundsatz festhalten will: „Die Frau, die ein Kind zur Welt bringt, ist Mutter – und diese Mutterschaft darf nicht anfechtbar sein. Daran wollen sie festhalten. Und ich glaube, es mangelt auch an mutigen juristischen Entscheidungen.“

Andere europäische Nachbarn wie Wales und England seien in dieser Hinsicht Deutschland voraus, sagt Oldenburger: „Diese Länder haben beschlossen, dies nicht kommerziell zu tun. Sie tun dies durch staatlich organisierte Verfahren, bei denen nichtkommerzielle Behörden tätig, staatlich registriert und tatsächlich überwacht werden. Ich halte das für eine sehr, sehr vorbildliche Orientierungsmöglichkeit für das deutsche Recht.“

Den Film „Wenn Babys zur Ware werden – Das Leihmuttergeschäft“ können Sie in der ARD-Mediathek sehen:

Ein in eine Decke gehülltes Baby liegt in einem Einkaufskorb.

Eine Frau steht mit einem Neugeborenen am Fenster einer Klinik.

Laut team.recherche ermittelt die argentinische Staatsanwaltschaft in 48 Fällen von Leihmutterschaft. Der Vorwurf: Menschenhandel. Auslöser war ein Baby eines deutschen Paares. Die Forschung gibt Einblick in ein Multimilliarden-Dollar-Geschäft.

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