
Der Vorsitzende Richter David Tichbi sagte, der Angeklagte habe mehrere Sorgfaltspflichten als Kursleiter verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, dass die Schwimmlehrerin den Tod des Mädchens hätte verhindern können, wenn sie die anderen Kinder rechtzeitig aus dem Wasser geschickt oder die Vollständigkeit des Kurses überprüft hätte.