Nach Angriffen auf Polizisten und Krawallen in der Silvesternacht in Berlin sind Haftbefehle gegen zwei junge Männer erlassen worden. Sie richteten sich gegen einen 20-jährigen Bundesbürger und einen 17-jährigen Afghanen, der belgische Aufenthaltspapiere mitführte. Die zwei Männer sollen nach Justizangaben in Neukölln sowie in Mitte mit Feuerwerk hantiert und randaliert haben.
Der Afghane wurde gegen die üblichen Meldeauflagen von der Untersuchungshaft verschont. Er soll am Alexanderplatz einen Beamten mit Feuerwerk beschossen und am Bein verletzt haben. Der 20-Jährige sitzt hingegen in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.
Barrikade aus Müllcontainern und Scootern
Der Neuköllner gehört zum Al-Zein-Clan. Zuerst berichtete das die „B.Z.“. Dem Tagesspiegel bestätigten Ermittler, es handele sich um einen vielfach polizeibekannten Heranwachsenden aus der Großfamilie. Der Al-Zein ist trotz seines jungen Alters wegen diverser Betrugs- und Gewalttaten, Beleidigung, Sachbeschädigung und räuberischen Diebstahls aufgefallen. In einigen Fällen wurde er dafür nach Jugendstrafrecht verurteilt.
Ermittelt wird gegen ihn jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
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Er soll am Kottbusser Damm zunächst Autos mit Feuerwerk beschossen haben, nach Tagesspiegel-Informationen dann am Maybachufer in Neukölln mit Müllcontainern und Scootern eine Barrikade errichtet und mit einer Feuerwerksbatterie auf Polizisten gezielt haben. Wer den Mann anwaltlich vertritt, war am Donnerstagabend nicht zu erfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die einzelnen Angehörigen verzweigter Großfamilie sind für die Taten ihrer oft entfernten Verwandten nicht verantwortlich. Allerdings fallen bundesweit immer wieder Al-Zeins auf: Seit 25 Jahren ermitteln Beamte gegen viele Clan-Angehörige.
Familie Al-Zein – Mord, KaDeWe-Überfall, Straßenschlacht
Zunächst ging es um Drogendelikte des Berliner Flügels der Großfamilie, ab 2006 um den in Nordrhein-Westfalen lebenden Zweig wegen Schutzgelderpressung. Im Jahr 2010 urteilte das Landgericht Hagen, ein Mann aus dem Clan habe seine 20-jährige Cousine ermordet, die in den Augen der muslimischen Familie einen zu freien Lebensstil geführt habe.
In Berlin überfielen Männer, darunter Al-Zeins, im Jahr 2014 das KaDeWe. Später wollte in Neukölln ein Familienmitglied einen Nebenbuhler erschießen lassen. In Essen stritt sich die Großfamilie 2017 mit irakischen Gangstern, wechselseitige Überfälle folgten. Zwei Jahre später lieferten sich die Al-Zeins und der ebenfalls bekannte Remmo-Clan eine blutige Straßenschlacht in Berlin. Und 2023 kämpften die Al-Zeins im Ruhrgebiet gegen syrische Großfamilien.
Die Polizei nahm in der Silvesternacht circa 400 Menschen vorübergehend fest. Es wurden 670 Ermittlungsverfahren eingeleitet – vor allem wegen Verstößen gegen das Waffen- sowie das Sprengstoffgesetz, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Brandstiftungsdelikten und Körperverletzungen.
Ob sie einen Haftbefehl beantragt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Dabei muss sie unter anderem prüfen, ob ausreichend Beweise gegen den Verdächtigen vorliegen. Entscheidend ist auch, ob Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. Ein Richter entscheidet dann darüber, ob dies der Fall ist und Haftbefehl erlassen wird. Dieser kann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden. (mit dpa)