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Grundsteuer-Schock ab 2025 – „Das ist eine Unverschämtheit der Politik“

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Die geänderte Grundsteuer könnte für Immobilieneigentümer teurer werden als geplant. Einige könnten mit erheblichen Erhöhungen rechnen.

Berlin – Das bisherige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer wurde vor rund sechs Jahren vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Millionen von Immobilieneigentümern mussten daher Auskunft über ihre Immobilien geben. Nun bereitet ihnen die neue Grundsteuer Sorgen, die 2025 in Kraft treten soll. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

Grundsteuer könnte 2025 deutlich steigen – „Das ist eine Unverschämtheit der Politik“

Immobilieneigentümer müssen sich derzeit auf teilweise drastische Erhöhungen der Grundsteuern einstellen. Der Welt Es wurden Fälle gemeldet, in denen die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Betrag um ein Vielfaches erhöht wurde. Ein Hausbesitzer im Berliner Bezirk Mahlsdorf beispielsweise muss nun 913 Euro pro Jahr zahlen statt 273 Euro. Der Betroffene bezeichnete dies als „eine Unverschämtheit der Politik“, wie das Nachrichtenportal zitierte. Dieser Hausbesitzer ist nicht allein – auch in anderen Teilen Berlins sind ähnliche Grundsteuererhöhungen zu erwarten.

Häuser in Berlin.
Häuser in Berlin (Symbolfoto). Neuer Grundsteuerhammer ab 2025 – „Das ist eine Unverschämtheit der Politik“ © IMAGO/Karl Heinz Spremberg CHROMORANGE

Grund dafür ist eine Neuberechnung der Grundsteuer, die im Jahr 2025 in Kraft treten wird. Die bisherigen Angaben basierten teilweise auf sehr veralteten Daten. Für Bernhard Daldrup, langjähriger kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, war es nur eine Frage der Zeit, bis die Grundsteuer drastisch erhöht werden muss. Bestimmte Immobilienwerte wurden über viele Jahrzehnte nicht aktualisiert.

„Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuer deutlich steigen wird“

Warnungen des Verbandes gab es bereits. „Eigentümer sollten sich darauf einstellen, dass die Grundsteuern deutlich steigen werden“, sagte Kai Warnecke, Präsident der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund, im Interview mit der Wirtschaftswoche. Nach Berechnungen des Verbandes soll Berlin durch die Neuberechnung rund 75 Prozent mehr Grundsteuer erhalten. Dies betrifft jedoch nicht alle Haushalte – es könnte durchaus sein, dass viele Hausbesitzer mit einer niedrigeren Steuer rechnen müssen.

„Aber insgesamt greifen Berlin und andere Kommunen immer tiefer in die Tasche ihrer Bürger.“ Der noch amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte versprochen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleiben solle. Laut Warnecke habe er ein Versprechen gegeben, „das er nicht halten konnte“: Auf einige Einflussfaktoren auf die Grundsteuer habe der Bund keinen Einfluss. Stattdessen legen die Kommunen beispielsweise den Hebesatz fest, dazu später mehr.

Die neue Grundsteuer bleibt daher nicht aufkommensneutral. Rund drei Viertel der Kommunen erhöhen die Kosten – und das, obwohl sie in den letzten Jahren bereits einige Steuern erhöht haben.

Ein Blick auf die Grundsteuer – so funktioniert die Berechnung

Wie wird die Grundsteuer berechnet? Er setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Wert der Immobilie x Steuersatz x Hebesatz.

  1. Bei der Berechnung des Grundsteuerwerts spielen im ersten Schritt Faktoren wie der Wert des Grundstücks (Richtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Grundmiete eine Rolle. Als weitere wichtige Faktoren nennt das Bundesfinanzministerium die Grundstücksfläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.
  2. Der Steuerwert sinkt derzeit enorm, um den Wertsteigerungen entgegenzuwirken, die sich zwangsläufig aus dem Vergleich der aktuellen Werte mit denen von 1935 und 1964 ergeben. Eine wirkliche Aktualisierung gab es hier schon seit vielen Jahrzehnten nicht, was dazu führt, dass Grundstückseigentümer mitunter zahlten Steuern auf der Grundlage längst veralteter Daten. Nach Angaben des Finanzministeriums beträgt sie nun ein Zehntel des bisherigen Wertes: Sie sank von 0,35 Prozent auf 0,031 Prozent (Wohnimmobilien) bzw. 0,034 Prozent (Nichtwohnimmobilien).
  3. Und schließlich passen die Kommunen die Hebesätze selbstständig an. Nach Angaben des Finanzministeriums soll es dadurch möglich sein, etwaigen Veränderungen bei den Einnahmen aus der Grundsteuer Rechnung zu tragen. Durch eine entsprechende Anpassung der Hebesätze können Kommunen zumindest theoretisch verhindern, dass sich die Einnahmen aus der Grundsteuer erheblich verändern.

Öffnungsklausel für Grundsteuern – Ausnahmen für bestimmte Bundesländer

Wir wollen die Bewertung von Immobilienvermögen für Zwecke der Grundsteuer landesrechtlich regeln Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen
Sie möchten Steuerkennzahlen einführen, die vom Bundesrecht abweichen Saarland, Sachsen
Hat eine ähnliche landesrechtliche Regelung angekündigt Berlin

Wie hoch die Steigerungen genau sein werden, bleibt für die meisten Immobilieneigentümer abzuwarten. Die entsprechenden Schreiben sollen im Januar bei den Eigentümern eintreffen.

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