• Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
Nachrichtenportal Deutschland
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
Nachrichtenportal Deutschland
No Result
View All Result

Grundsteuer: Brandenburg veröffentlicht Richtwerte für den Hebesatz

Elke by Elke
Dezember 2, 2024
in Lokalnachrichten
Grundsteuer: Brandenburg veröffentlicht Richtwerte für den Hebesatz

Brandenburger Immobilienbesitzer haben jetzt erste Anhaltspunkte dafür, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen: Das Land hat das sogenannte Hebesatzregister veröffentlicht. Dies ist jedoch nur ein Leitfaden.

Nun bekommen brandenburgische Wohnungs- und Grundstückseigentümer endlich Klarheit darüber, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 voraussichtlich zahlen müssen. Das Finanzministerium hat das Hebesatzregister, auch Transparenzregister genannt, veröffentlicht. Zuerst berichtete die „Märkische Allgemeine Zeitung“.

Dieses Register dient einerseits als Orientierung für die Kommunen, da diese den Hebesatz festlegen. Andererseits kann jeder auf der Website des Finanzamts Brandenburg (finanzamt.brandenburg.de) sehen, welcher Hebesatz für jede Gemeinde empfohlen wird.

Es werden zwei Werte angegeben: Die Grundsteuer A ist ein Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für Eigenheimbesitzer ist der Wert der Grundsteuer B entscheidend. Sie gibt den empfohlenen Hebesatz für Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke, Teileigentum und gemischt genutzte Grundstücke an.

Die Grundsteuer wird nach folgender Formel berechnet:
Grundsteuerwert × Grundsteuernummer × Hebesatz 2025 ÷ 100.
Die Bescheide zum Grundsteuerwert und Grundsteuersatz wurden bereits von den Finanzämtern Brandenburg verschickt.

Allerdings sind die Kommunen nicht an die Vorgaben des Landes gebunden. „Die Festlegung der konkreten Hebesätze obliegt ausschließlich den Städten und Gemeinden. Daran hat auch die Grundsteuerreform nichts geändert“, heißt es auf der Internetseite des Finanzamtes.

Nachdem die endgültigen Hebesätze ermittelt wurden, werden die Grundsteuerbescheide verschickt, in denen die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer aufgeführt ist. Hierzu wird der Grundsteuerbemessungsbetrag im Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert und durch 100 dividiert.

Sofern Eigentümer noch keinen „neuen“ Grundsteuerbescheid von der zuständigen Gemeinde erhalten haben, müssen sie weiterhin Vorauszahlungen gemäß dem vorherigen Grundsteuerbescheid leisten.

Previous Post

Intel: Chef Pat Gelsinger verlässt den angeschlagenen Halbleiterkonzern

Next Post

Dem Präsidenten wird vorgeworfen, ein „Lügner“ zu sein.

Nachrichtenportal Deutschland

© 2024 Mix9P

  • Home
  • Conditions d’utilisation
  • Kontaktiere uns
  • DMCA
  • Datenschutzrichtlinie
  • Cookie-Datenschutzrichtlinie

Social icon element need JNews Essential plugin to be activated.
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten

© 2024 Mix9P