Größerer Schaden für Gläubiger?
Zeuge: Benko hat 900.000 Euro auf seinem Insolvenzmassekonto
15. Oktober 2025, 13:19 Uhr
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Dem ehemaligen Immobilienmogul René Benko wird vorgeworfen, wegen drohender Insolvenz Geld abgezweigt zu haben. Dies hätte den Schaden für die Gläubiger erhöht. Insolvenzverwalter Grabenweger erklärt im Prozess, dass 900.000 Euro zur Verfügung stünden – nur ein Bruchteil der offenen Forderungen.
Im Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko schätzte ein Insolvenzverwalter das Vermögen des 48-Jährigen auf dem sogenannten Massenkonto auf 900.000 Euro. Die anerkannten Forderungen der Gläubiger belaufen sich dagegen auf rund 45 Millionen Euro, sagte Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger.
Im Mittelpunkt des Auftritts mehrerer Zeugen vor dem Landesgericht Innsbruck stand die Frage, ob Benko durch die Vorauszahlung von 360.000 Euro Miete für eine Immobilie kurz vor der Insolvenz die Interessen der Gläubiger geschädigt hatte. Benko bestreitet die Vorwürfe.
Der Ex-Milliardär habe das Haus lange Zeit nicht bewohnt, obwohl es sich in einem hervorragenden Zustand befunden habe, sagte Grabenweger. Am Vortag hatte die Verteidigung argumentiert, dass die Vorauszahlung geleistet worden sei, weil der Investor, der in die Negativschlagzeilen geraten war, einen Rückzugsort für seine Familie schaffen wollte.
Ein Massenkonto wird vom Insolvenzverwalter eingerichtet und dient der Verwaltung der Insolvenzmasse und der Abwicklung aller Finanztransaktionen während des Insolvenzverfahrens. Als Insolvenzmasse wird das gesamte Vermögen eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person bezeichnet, das zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern verwendet wird.
Benko soll seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt haben
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer des Immobilien- und Handelskonzerns Signa vor, durch die Vorauszahlung der Mietkosten und eine Schenkung an seine Mutter in Höhe von 300.000 Euro seine Gläubiger geschädigt zu haben. Die Schritte wurden unternommen, als für Benko die Insolvenz des Signa-Imperiums absehbar war. Die Straftat, die im österreichischen Strafrecht als Betrugsdelikt bezeichnet wird, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet.
Im aktuellen Fall muss sich Benko für seine Insolvenz als Einzelunternehmer verantworten. Die Anklage ist nur ein Strang von insgesamt 14 Fällen, in denen allein die österreichische Justiz ermittelt, meist wegen schweren Betrugs und Untreue.
Ein Urteil wird später am Nachmittag erwartet. Wie dem auch sei, der 48-Jährige wird voraussichtlich mit weiteren Anklagen rechnen müssen und zunächst in Untersuchungshaft bleiben.