Vor etwa einem Jahr wurde der deutsche Nichtgeborene Maja T. nach Ungarn geliefert und dort eingesperrt. Jetzt hat der grüne Politiker Katrin Göring-Eckardt Maja T. (24) im Gefängnis besucht. Göring-Eckardt drückte nach der Sitzung Bestürzung und forderte eine Rechtsstaatlichkeit.
Die Person Maja T., die zur linken Szene gehört, wird beschuldigt, im Februar 2023 an Gewalt gegen tatsächliche oder vermutete Rechte -Wing -Extremisten beteiligt zu sein und für schwere körperliche Verletzungen verantwortlich zu sein. Seit Februar 2025 muss Maja T. dem Budapest City Court antworten. Maja T. hat die Acts noch nicht kommentiert. Anfang Juni trat T. wegen der Haftbedingungen in einen Hungerstreik ein.
Gericht in Ungarn weigert sich, eine Hausarrest zu beantragen
„Wir möchten, dass es ein makelloses Verfahren erhält. Wir möchten, dass es nach Deutschland übertragen wird“, sagte Göring-Eckardt in einem auf der Plattform X geposteten Video. Das „Spiegel“ hatte zuvor über die Reise des Grünen Politikers berichtet.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Zu diesem Zeitpunkt finden Sie einen externen Inhalt, der von unseren Redakteuren ausgewählt wurde und den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen bereichert. Sie können den externen Inhalt mit einem Klick oder einem Ausblenden erneut anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass der externe Inhalt angezeigt wird. Dies bedeutet, dass personenbezogene Daten auf Plattformen der dritten Party übertragen werden können. Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzeinstellungen. Sie finden dies am Ende unserer Seite im Fußzeile, damit Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Göring-Eckardt betonte auch auf X: „Und ja, natürlich ist es der Fall, dass wir vorgehen und dann durch die Vermutung der Unschuld ermittelt werden wollen-was notwendig ist. Diese Haftbedingungen funktionieren jedoch nicht.“ Das ist eine Katastrophe für eine Person wie Maja T. „Es ist eine Katastrophe mitten in Europa. Es ist eine Katastrophe, die hier in Ungarn passiert“, sagte Göring-Eckardt.
Göring-Eckardt erzählte dem „Spiegel“ im Hinblick auf den Zustand von Maja T.: „Maja ist sehr klar und weiß genau, was sie tut.“ Gleichzeitig macht Maja T. einen „schwachen“ Eindruck.
Im Dezember 2023 wurde Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn geliefert – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies verbot. Aber die Entscheidung von Karlsruhe kam ein paar Minuten zu spät.
Zuletzt hatte ein Gericht in Ungarn einen Antrag auf Übertragung in den Hausarrest abgelehnt und dies mit einem erhöhten Fluchtrisiko im Hinblick auf eine mögliche Haftstrafe von bis zu 24 Jahren gerechtfertigt. Nach dem Urteil sagte T., dass es „keinen objektiven Grund“ für die weitere Inhaftierung gab, deren Bedingungen „unmenschlich“ sind. Der Hungerstreik wird weiter gegen die Isolation protestieren.
Der Vater Wolfram Jarosch sagte nun, der ARD online, dass „zehn Kilo“ bereits abgenommen habe. „Hier geht es nicht um Gerechtigkeit oder anständige Unterkunft, sondern um ein politisches Beispiel“, sagte Jarosch. Es ist besonders beunruhigend, dass Majas Gesundheitszustand von Ärzten bewertet wird, die kein Deutsch und kaum Englisch sprechen, fügt er hinzu.
Zaid A. aus Nürnberg könnte auch die Lieferung bedrohen
Majas Staat ist immer noch stabil, befürchtet jedoch jederzeit eine Verschlimmerung. Daher forderte Jarosch auf, dass das Außenministerium nun dringend handeln und sein Kind zurückbekommen muss.
Trotz der Kritik an der Lieferung von Maja T. durch das Bundesverfassungsgericht kann es laut dem ARD-Bericht nun sein, dass Deutschland noch einen Angeklagten aus dem sogenannten Budapest-Komplex nach Ungarn liefert. Der syrische Staatsbürger Zaid A. aus Nürnberg soll an den Angriffen in Budapest verwickelt gewesen sein.
Nachdem er zunächst eingetaucht war, stand er zu Beginn des Jahres den Ermittlungsbehörden in Köln und wurde dann festgenommen. Dem Bericht zufolge wurde der Haftbefehl nun vom Berliner Gerichtshof abgeschlossen. Sein Lieferprozess geht jedoch weiter.
Dem Bericht zufolge klärt das Bundesgericht der Justiz klar, ob das Kammergericht, das auch für die Lieferung von Maja T. entschieden hat, hier verantwortlich ist. Bei der Inspektion von Haftbefehl des Zaid A. hatte das Berliner Gericht jedoch bereits gesagt, dass die Lieferung nach Ungarn von Anfang an nicht „unzulässig“ ist. Lieferhindernisse sind derzeit nicht erkennbar.