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Gesetzesänderung: Frankreich reformiert das Sexualstrafrecht – Einwilligung in sexuelle Handlungen wird verpflichtend

Frankreich nimmt die ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen in sein Strafrecht auf. Dafür stimmte am Abend der französische Senat. Zuvor hatte die Nationalversammlung, die zweite Kammer des Parlaments, einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Der Text wird daher akzeptiert.

Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Unter sexuellem Übergriff versteht man „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Einwilligung ist unter anderem frei, konkret und widerruflich. „Es kann nicht allein aus dem Schweigen oder der mangelnden Reaktion des Opfers abgeleitet werden.“

Über eine entsprechende Gesetzesänderung gab es in Frankreich schon länger Diskussionen. Der Prozess wegen der mehrfachen Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und Dutzende anderer Männer hatte die Debatte neu entfacht.

Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau fast zehn Jahre lang immer wieder unter Drogen gesetzt, misshandelt und Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich zu Haftstrafen zwischen 3 und 20 Jahren verurteilt, meist wegen schwerer Vergewaltigung.

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