Bundesjustizminister Hubig will solche Fotos verbieten. KI erzeugt Grok
Ein Mann hat im Frühjahr den Hintern einer joggenden Frau aus Köln gefilmt. Sie konnte ihn nicht erfolgreich anzeigen, da das Verhalten keine Straftat darstellt. Politiker wollen lediglich einen neuen Straftatbestand schaffen. Aber geht sie nicht zu weit?
Yanni Gentsch wollte das heimliche Foto ihres Hinterns nicht akzeptieren. Nachdem sie bemerkte, dass ein Mann ihren Hintern beim Joggen filmte, ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige. Doch dort wurde ihr mitgeteilt, dass das Verhalten des Mannes keine Straftat darstelle. Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber das Filmen und Fotografieren des „Gesäßes“ mit § 184 k StGB unter Strafe gestellt, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese vor der Betrachtung geschützt sind. Unter das Strafrecht fällt daher beispielsweise das Fotografieren unterm Rock (sog. Upskirting). Wird allerdings nur das von der Hose bedeckte Gesäß erfasst, wird kein Schutz der Privatsphäre umgangen und eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgeschlossen.
Yanni Gentsch will das ändern und startete eine Petition „Voyeuraufnahmen strafbar machen“, die über 130.000 Unterschriften fand. Dies stößt bei manchen Politikern auf offene Ohren. Ein Bericht aus der Rheinische Post Nach Angaben von Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen sie auf der Justizministerkonferenz am Freitag dafür sorgen, dass solche Aufnahmen unter Strafe gestellt werden. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der Zeitung: „In unserem Fall ist Schwarzfahren ein strafbares Vergehen, das heimliche Filmen oder Fotografieren intimer Körperteile jedoch nicht. Das setzt falsche Prioritäten in unserem Rechtssystem und zeigt, dass unser Sexualstrafrecht einer Generalüberholung bedarf.“ Für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dürfe es laut Limbach keinen Unterschied machen, ob Haut oder Material auf dem Bild zu sehen sei und wie gut sich eine Frau vor Video- oder Fotoaufnahmen schütze.
Die Bundesjustizministerin ist offen
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig signalisiert Zustimmung und will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen stärker bekämpfen. Der Rheinische Post Die SPD-Politikerin sagte, Frauen sollten sich im öffentlichen Raum genauso selbstverständlich bewegen können wie Männer. „Der Staat muss daher sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und ähnlichen Angriffen entschieden entgegentreten – auch im Strafrecht“, sagte die Ministerin. Viele unzumutbare Angriffe seien bereits nach geltendem Recht strafbar, sagte Hubig. „Aber die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigen, dass unser Strafgesetzbuch nicht auf alle Formen des Grenzübertritts vorbereitet ist.“
Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie digitaler Voyeurismus „kriminalpolitisch und verfassungsrechtlich überzeugend“ reguliert werden kann. „Mein Ziel ist es, schnell einen praxistauglichen Gesetzesentwurf vorzulegen – für einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt, der uns dabei hilft, bei der Ächtung von Aggressionen und Übergriffen im öffentlichen Raum voranzukommen“, sagte Hubig. Die Frage von LTO Offen blieb auf Anfrage des Bundesjustizministeriums, ob der Minister Po-Fotos in Hosen generell unter Strafe stellen wolle. Ein Sprecher verwies lediglich auf ihre Aussagen in der Rheinischen Post.
Verteidiger kritisiert geplante Änderung
Im Gespräch mit LTO Verteidiger Yves Georg sieht die geplante Änderung mehr als kritisch. Das Bundesverfassungsgericht selbst sagt, dass der Einsatz des scharfen Schwertes des Strafrechts als „letztes Mittel“ und nur dann erforderlich sei, wenn ein bestimmtes Verhalten besonders sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen untragbar sei und seine Prävention daher besonders dringend sei. Das Verfassungsstrafrecht des Grundgesetzes ist daher zwangsläufig „bruchstückhaftes“ Strafrecht. Dies ist hier nicht der Fall. Vielmehr kommt eine solche Regelung einem umfassenden Fotografieverbot gleich.
Die Umsetzung des Gesetzes wird in der Tat schwierig sein. Das Fotografieren eines Po oder einer Brust muss nicht unbedingt in der Nähe der fotografierten Person erfolgen. Selbst eine Ganzkörperaufnahme aus einer gewissen Entfernung kann letztendlich zum gleichen Ergebnis führen, da ein Zoomen auf den relevanten Bereich möglich ist. Vor diesem Hintergrund müsste letztlich ein sehr umfassendes Fotoverbot geschaffen werden, um solche Aufnahmen gänzlich zu verhindern. Alternativ wäre zusätzlicher Druck oder eine Nahsituation zu berücksichtigen, so dass hochauflösende Fotos aus der Ferne zulässig bleiben. Eins LTO– Auch die Frage an das Justizministerium, wie die Grenze zwischen Straßenfotografie und kriminellem Voyeurismus rechtlich festzulegen sei, blieb unbeantwortet.
Zitiervorschlag
Gesetz gegen digitalen Voyeurismus: . In: Legal Tribune Online, 3. November 2025, https://www.lto.de/persistent/a_id/58523 (abgerufen am: 3. November 2025)
				
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