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Geschäftspraktiken stehen schon lange in der Kritik

Geschäftspraktiken stehen schon lange in der Kritik
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Bei den Verbraucherzentralen sind bereits unzählige Beschwerden über das Berliner Unternehmen DefShop eingegangen. Nun ist das Unternehmen zahlungsunfähig.

Berlin – Hoodies und Jeans sowie Taschen und Schmuck gehören zum Sortiment des Berliner Online-Händlers DefShop, der sich selbst als „einen der größten Online-Shops Europas für Urban- und Streetwear sowie Hip-Hop-Bekleidung“ bezeichnet. Doch nun ist das Unternehmen in die Insolvenz gerutscht. Wie aus dem Insolvenzportal der Gerichte hervorgeht, wurde am Landgericht Darmstadt ein Verfahren eröffnet. DefShop ist Verbraucherschützern schon lange ein Dorn im Auge. Zuletzt häuften sich die Beschwerden unzufriedener Kunden.

Auf Rückerstattungen des insolventen Online-Modehändlers warten Kunden vergeblich

Bei den Beschwerden handelte es sich meist um ausbleibende oder verspätete Rückzahlungen, obwohl die Ware nachweislich vom Kunden retourniert worden war. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gab es auch Probleme mit Zahlungsdienstleistern und dem Kundenservice. Insgesamt verzeichneten Verbraucherschützer im ersten Halbjahr 2025 bundesweit rund 700 Beschwerden. Im Juni und Juli habe sich die Zahl der Beschwerden sogar verdoppelt, hieß es.

DefShop bietet nach eigenen Angaben rund 22.500 Artikel von rund 270 Marken an. Der Online-Händler bot zuletzt hohe Rabatte von bis zu 80 Prozent an, berichtete Wirtschaftswoche. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete DefShop mit rund 140 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 56 Millionen Euro. Doch der Online-Händler hatte bereits zu diesem Zeitpunkt auf den harten Wettbewerb in der Branche hingewiesen.

Ob der insolvente Online-Shop gerettet werden kann, ist noch unklar

Das Insolvenzverfahren ist seit Anfang Oktober anhängig. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Verbraucherschutzforum Berlin Beauftragt wurde Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Darmstadt ermächtigt, „Bankguthaben und sonstige Forderungen des Antragstellers einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen“. Darüber hinaus verpflichtete das Gericht die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Es sei unklar, ob DefShop umstrukturiert werden könne oder ob es abgewickelt werden müsse, hieß esVerbraucherschutzforum Berlin. Für Kunden, die Waren zurückgesendet haben und immer noch auf ihr Geld warten, beginnt nun eine Zeit der Ungewissheit. Wie viel von ihrem Geld die betroffenen Kunden wiedersehen würden, war zuletzt unklar. Sollte DefShop tatsächlich zahlungsunfähig sein, werden viele Kunden vermutlich vergeblich auf die Zahlung warten.

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