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geringfügige Beschäftigung: Arbeitnehmergruppe der Gewerkschaft fordert weitgehende Abschaffung von Minijobs

Amelia by Amelia
November 12, 2025
in Lokalnachrichten
geringfügige Beschäftigung: Arbeitnehmergruppe der Gewerkschaft fordert weitgehende Abschaffung von Minijobs

Die Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion hat in dieser Frage ihren Kurs geändert Minijobs erforderlich. Dessen Vorsitzender Stefan Nacke forderte in einem Interview mit dem Süddeutsche Zeitung die weitgehende Abschaffung des Beschäftigungsformats. Was einst eine gute Idee war, hat sich „zu einem Systemfehler entwickelt“. Die Arbeitnehmergruppe besteht aus 62 Bundestagsabgeordneten.

Nacke begründete die Initiative mit sozialen Risiken und Fehlanreizen. Minijobs würden vielerorts die reguläre Arbeit verdrängen, die Sozialversicherungen schwächen und Menschen ins Arbeitsleben drängen Armut im Alter fahren.

„Was als unbürokratische Hilfe gedacht war, ist heute eine Parallelarbeitswelt, die das Fundament unseres Sozialstaates untergräbt“, sagte Nacke. Wer sein Leben lang einem Minijob nachgeht, „steht im Alter mit leeren Händen da“. Dabei handele es sich „nicht um einen Arbeitsunfall, sondern um einen Konstruktionsfehler“. Das Prinzip „Brutto gleich Netto“ klingt attraktiv, wälzt aber die Kosten für Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit auf die Allgemeinheit ab.

Der CDU-Politiker will Minijobs wieder ihrem „ursprünglichen Zweck“ zurückgeben: Übergangslösungen für Schüler, Studenten oder Rentner seien denkbar, eine „Ersatzstruktur zur regulären Beschäftigung“ hingegen nicht. Vielmehr müssten geringfügig Beschäftigte „Schritt für Schritt“ in eine sozialversicherungspflichtige Regelarbeit überführt werden, „mit fairen Beiträgen, echten Rechten und echten Aufstiegschancen“, sagte Nacke.

Vor allem Frauen würden gerne mehr arbeiten

Als Hintergrund verweist Nacke auf Studien, die belegen, dass ein großer Teil der Minijobber mehr Stunden arbeiten würde, wenn es passende Angebote und verlässliche Aufschläge gäbe. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA), äußern vor allem Frauen diesen Wunsch.

© Lea Dohle

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Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die entweder eine Verdienstgrenze von maximal 556 Euro im Monat hat oder als kurzfristige Tätigkeit gilt, die maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres dauert. Minijobs kommen vor allem in der Automobilindustrie und in der Gastronomie häufig vor; In Privathaushalten arbeiten häufig Reinigungskräfte oder Kinderbetreuer auf dieser Basis. Wer einen Minijob mit Verdienstgrenze hat, zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, was später zu einer geringeren Rente führen kann. Arbeitgeber zahlen in der Regel nur eine geringe Pauschalsteuer.

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