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Gerichtsverfahren nach „Ausländer raus“-Sprechchören in Kalbach eingestellt | hessenschau.de

In Fulda ist ein Prozess gegen sechs Angeklagte eingestellt worden, die in einer Dorfdiskothek volksverhetzende Texte zum Lied „L’amour toujours“ gesungen hatten. Der Gerichtsbeschluss sieht Auflagen für die Angeklagten vor.




Der Eingang zum Club "Tasse" im Kalbacher Ortsteil Mittelkalbach am Mittwoch.

Der Eingang zum Club „Copa“ im Kalbacher Ortsteil Mittelkalbach.
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00:40 Min. ||Kathinka Mumme

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Sechs Angeklagte in einem Verfahren wegen Volksverhetzung am Landgericht Fulda sind ohne Verurteilung davongekommen – das Verfahren wurde am Montag laut Gericht unter Auflagen eingestellt. Das Verfahren gegen neun weitere Angeklagte war bereits vor Anklageerhebung eingestellt worden – sie erhalten daher keine Auflagen.

Drei Angeklagte müssen laut einem Sprecher als Auflage Geld an die Bildungsstätte Anne Frank zahlen, ein weiterer muss dort einen begleiteten Besuch machen. In zwei der sechs Fälle sei die Auflage lediglich eine richterliche Verwarnung gewesen.

Die sechs sollen im November vergangenen Jahres in einer Dorfdiskothek in Kalbach (Fulda) zu dem Lied „L’amour toujours“ des französischen DJs Gigi D’Agostino die Parole „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ skandiert haben. Laut Gericht waren die Angeklagten nicht nur geständig – sie zeigten sich auch sehr kooperativ.

Anders als Herbst auf Sylt

Wie ein Gerichtssprecher dem hr sagte, handele es sich dabei um einen anderen Fall als jenen auf Sylt, wo zu Pfingsten in einer Gaststätte die gleichen rassistischen Parolen zu hören waren. Ein Video des Vorfalls, auf dem in fröhlicher Stimmung sogenannte Hitlergrüße gezeigt wurden, ging damals viral.

Der Unterschied liegt im Detail – etwa in der aufhetzenden Wirkung: Die jungen Erwachsenen in Kalbach bemerkten gar nicht, dass die Tat gefilmt wurde, und entdeckten es erst im Nachhinein. Auf Sylt sang die Menge mehr oder weniger unverhohlen in die Kamera und lächelte dabei sogar. Auf dem Video in Kalbach sind die Personen allerdings deutlich schwieriger zu identifizieren – es ist unklar, wer mit dem Singen begann und wer dann wie stark mitsang.

Drei Bußgelder, ein Besuch, zwei Verwarnungen

Die sechs Personen, die das Gericht nun unter Auflagen als freie Personen verlassen können, seien diejenigen, die am lautesten, am lautesten und am längsten mitgesungen hätten, so das Gericht. Die Geldbußen würden sich demnach am Einkommen der jungen Erwachsenen orientieren. Da dieses nicht sehr hoch ausfällt und eine Auflage nicht gleichbedeutend mit einer Strafe sei, hat das Gericht ein Bußgeld von 500 Euro festgesetzt, das an die Bildungsstätte Anne Frank zu entrichten sei.

Die Entscheidung des Gerichts ähnelt einem Fall aus Rotenburg: Hier war es nach angeblichen rassistischen Parolen bei einer Party im hessischen Studienzentrum gar nicht erst zu einem Verfahren gekommen.

Übertragen:
hr4,

Quelle: hessenschau.de

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