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Gericht München: ChatGPT darf Liedtexte nicht ohne Lizenz verwenden

Amelia by Amelia
November 11, 2025
in Lokalnachrichten
Gericht München: ChatGPT darf Liedtexte nicht ohne Lizenz verwenden

Stand: 11. November 2025 11:51 Uhr

Im Streit um die Verwendung von Songtexten – unter anderem von Herbert Grönemeyer – erlitt der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die GEMA. Das Landgericht München sieht eine Urheberrechtsverletzung.

Wenn eine Anwendung künstlicher Intelligenz Songtexte ohne Lizenz verwendet, verstößt der Entwickler gegen das deutsche Urheberrecht. Dies entschied das Landgericht München in einer Klage des Musikrechteverwerters GEMA gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI.

OpenAI werde wegen dieser Nutzungen zu Schadensersatz verurteilt, sagte die Vorsitzende Richterin Elke Schwager. Der ChatGPT-Entwickler OpenAI unterlag der GEMA weitgehend. Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation der Verwertungsgesellschaft. Die GEMA hatte argumentiert, dass die automatische Verwendung von Songtexten durch ChatGPT eine rechtswidrige Vervielfältigung und Vervielfältigung darstelle.

Das Sprachmodell verwendet Texte aus bekannten Liedern

Konkret kam dabei die Verwendung von neun Texten zum Teil sehr bekannter Lieder zum Einsatz – darunter „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski.

Die Texte wurden zum Trainieren von ChatGPT verwendet. Nach Angaben der GEMA wurden sie dann auf einfache Anfrage exakt oder zumindest weitgehend identisch an das System zurückgegeben. ChatGPT ist ein Computerprogramm, das mithilfe eines Sprachmodells Antworten auf alle Arten von Fragen liefert.

Herausforderung wahrscheinlich

Die GEMA hat der Nutzung als solcher nicht widersprochen, verlangt jedoch Lizenzgebühren für die Urheber. Das Urteil ist nicht endgültig und es ist wahrscheinlich, dass OpenAI Berufung einlegen wird. Beide Parteien hatten zuvor vorgeschlagen, den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Nach Angaben der GEMA handelt es sich um den ersten derartigen Prozess in Europa.

Nach Angaben des Gerichts verwies das Unternehmen in der Anhörung auf „die Grenzen des Urheberrechts, insbesondere die Grenzen des sogenannten Text- und Data-Mining“. Bezüglich des Outputs des KI-Chatbots ist es nicht OpenAI, sondern der jeweilige Nutzer, der den Output produziert und somit dafür verantwortlich ist.

Grundlegende Bedeutung auch für andere Kunstformen

Silke von Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb hatte zuvor auf die grundlegende Bedeutung des Verfahrens für alle Werke hingewiesen, „sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder alle anderen Werke, die für generative KI genutzt werden.“ Dabei gehe es darum, „wie die bereits bestehenden Gesetze auszulegen sind“.

Sollte die letzte Instanz die GEMA entscheiden, würde sich das Kräfteverhältnis zwischen der Kreativwirtschaft und den Technologieunternehmen zugunsten der Urheber und anderer Rechteinhaber verschieben, sagte von Lewinski. „Bevor ein Text für generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihr Einverständnis geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Entschädigung zu erhalten.“

Ref. 42 O 14139/24

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