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Gericht kippt Preiserhöhung – Geld zurück für Prime-Kunden?

OLG Düsseldorf

Gericht kippt Preiserhöhung: Was Amazon-Kunden jetzt tun können


31. Oktober 2025 – 16:00 UhrLesezeit: 2 Minuten

Amazon-Paket: Prime-Kunden können möglicherweise eine Rückerstattung beantragen. (Quelle: mix1/imago-images-bilder)

Amazon erlitt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine empfindliche Niederlage. Die Preiserhöhung im Jahr 2022 war unzulässig – Kunden können nun Geld zurückverlangen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Preiserhöhungen des Konzerns im Jahr 2022 Klage eingereicht. Im Sommer 2022 teilte Amazon seinen Prime-Mitgliedern mit, dass sich die Kosten für das Abo erhöhen würden. Seit September 2022 verlangt das Unternehmen jährlich 89,90 Euro statt 69 Euro. Bei monatlicher Zahlung müssen Sie 8,99 Euro statt 7,99 Euro überweisen. Die Steigerung beträgt bis zu 30 Prozent.

Damals führte Amazon erhöhte Kosten aufgrund der Inflation an. Das Problem aus Sicht der Richter: Das Unternehmen hatte sich in den Teilnahmebedingungen das Recht auf Preiserhöhungen eingeräumt, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Das Oberlandesgericht befand, dass diese Klausel unwirksam sei. Es gibt Amazon die Möglichkeit, Preise einseitig und ohne transparente Kriterien zu ändern.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Kunden nun von Amazon die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verlangen. Wolfgang Schuldzinski, Vorstandsmitglied der Organisation, sagte, Unternehmen dürfe die Preise für laufende Verträge nicht beliebig anpassen. Das Gericht stellte klar, dass sich Kunden auf faire und transparente Vertragsbedingungen verlassen können.

Betroffen sind alle Nutzer, die bereits im September 2022 eine Prime-Mitgliedschaft hatten und anschließend den erhöhten Preis bezahlten. Je nach Abo-Modell sind es laut Verbraucherzentrale etwa 20 Euro oder 12 Euro pro Jahr. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie lange jemand den höheren Betrag bereits gezahlt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW plant nach eigenen Angaben eine Sammelklage. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Amazon den Kunden die Differenz zwischen altem und neuem Preis erstattet. Eine Klage wurde jedoch noch nicht eingereicht. Betroffene können sich derzeit für einen Newsletter anmelden. Sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister geöffnet hat, können Sie sich dort registrieren und an der Klage teilnehmen.

Amazon kündigte an, das Urteil gründlich zu prüfen. Bei Bedarf werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Das Unternehmen betonte, die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert zu haben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig; die Berufung zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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