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Gericht kippt Durchgangsverbot in der Tucholskystraße

Amelia by Amelia
Juli 16, 2024
in Lokalnachrichten
Gericht kippt Durchgangsverbot in der Tucholskystraße

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Einrichtung des sogenannten Modalfilters, des Durchfahrtsverbots für Kraftfahrzeuge, an der Tucholskystraße in Berlin-Mitte rechtswidrig.

Im Juni 2023 ordnete das von den Grünen geführte Bezirksamt den Umbau der Straße zur Fahrradstraße mit dem Zusatz „nur Anwohner“ an. An der Kreuzung Tucholskystraße/Auguststraße wurden daraufhin Sperrpfosten aufgestellt, die das Geradeausfahren verhindern sollen. Motorisierte Autofahrer müssen abbiegen, Radfahrer sind von den Einschränkungen nicht betroffen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 115.000 Euro.

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Der Umbau basiert auf einem früheren Beschluss der Bezirksvertretung, wonach an der Auguststraße ein „Nachbarschaftsblock“ entstehen soll, um „einen zunehmenden Durchgangsverkehr“ zu verhindern. Die Tucholskystraße ist eine Nebenstraße, die die Hauptstraßen Torstraße und Oranienburger Straße verbindet. Dadurch sollen mögliche „Gefahrensituationen an Kreuzungen“ entschärft werden.

Verwaltungsgericht sieht keine Sicherheitsgründe für Poller in der Tucholskystraße

Doch solche Gründe gibt es offenbar nicht: Sicherheitsgründe, die neben der Anordnung des Radwegs das Durchfahrtsverbot rechtfertigen könnten, gibt es nach Ansicht der Anwohner nicht. Die Antragsteller, Anwohner und Besitzer von Restaurants, Galerien und Geschäften argumentierten, die Auguststraße sei für sie nicht mehr vollumfänglich nutzbar und sie müssten nun Umwege in Kauf nehmen.

Nach Auffassung des Gerichts bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die begründbare Gefahrenlage und damit der Anlass für einen Modalfilter seien nicht dargelegt worden.

Aussagekräftige Verkehrs- und Unfallzahlen, aus denen sich ableiten ließe, dass nach dem Bau des Radwegs weiterhin Gefahren bestehen würden, lägen nicht vor, da der Anteil des Durchgangsverkehrs nach dem Bau nicht mehr ermittelt wurde. Die behauptete Notwendigkeit der Sperre beruhe laut Gericht lediglich auf „unspezifischen Erfahrungen“ des Landratsamts.

Die Entscheidung bedeutet nicht unbedingt das Ende des Transitverbots

Verkehrsbeschränkungen oder -verbote seien weiterhin nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung möglich, nicht jedoch wegen Gefahren außerhalb des Straßenverkehrs oder aus städtebaulichen Gründen, so das Gericht.

Ob die Sperre aufgehoben wird, ist noch unklar. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Novelle der Straßenverkehrsordnung könnte Landkreis helfen

Genau dies behalte sich der Kreis noch vor, sagte Verkehrsstadtrat Christopher Schriner (Grüne): „Wir prüfen eine Beschwerde. Das tun wir auch vor dem Hintergrund der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die Mitte des Jahres in Kraft treten soll.“

Offenbar bestehen gute Chancen, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz aufgehoben werden könnte und der Landkreis die Poller nicht entfernen muss. Am 5. Juli hatten Bundestag und Bundesrat die Straßenverkehrs-Ordnung geändert.

Demnach wird es für Kommunen deutlich einfacher, den Autoverkehr auf bestimmten Straßenabschnitten zugunsten von Fußgängern und Radfahrern zu verbieten. Noch ist die Gesetzesänderung nicht in Kraft. Geht der Fall aber in die nächste Instanz, dürfte die neue Regelung zur Anwendung kommen.

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„Die Kläger haben zu schnell gejubelt“, sagte Roland Stimpel, Vorsitzender des Fußgängervereins FUSS e.V. „Wir begrüßen es sehr, dass die Behörden bald mehr Spielraum bei der Gestaltung des Fußgänger-, Bus- und Radverkehrs haben. Die Zeit, in der Poller, Busspuren und selbst Zebrastreifen von Einzelnen einfach weggeklagt werden konnten, ist vorbei.“

Auch Grünen-Verkehrspolitikerin Oda Hassepaß warnte angesichts der künftigen Rechtslage davor, den Beschluss sofort umzusetzen. „Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit finanziellen Mitteln sollte der Rückbau bis zum Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung verschoben werden.“

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