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Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhung für unwirksam – Kunden können nun ihr Geld zurückfordern

Emma by Emma
November 10, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
Gericht erklärt Amazon-Preiserhöhung für unwirksam – Kunden können nun ihr Geld zurückfordern
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Status: 10. November 2025, 4:48 Uhr

Aus: Karolin Schäfer

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stärkt Verbraucherrechte. Das Gericht stuft eine Preisanpassungsklausel bei Amazon als unzulässig ein. Doch das Unternehmen gibt nicht auf.

Düsseldorf – Die Rechnung ging nicht auf: Amazon hat im Rechtsstreit um Preiserhöhungen erneut verloren. Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Preisanpassungsklausel des Online-Händlers Klage eingereicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat dies nun für unwirksam erklärt.

Im Jahr 2022 erhöhte Amazon die Gebühren für Prime-Mitglieder. © Michael Bihlmayer/imago

Grundlage der Klausel war eine Preiserhöhung im Jahr 2022. „Wir sind berechtigt, den Mitgliedsbeitrag nach unserem billigen Ermessen sowie sachlich gerechtfertigten und objektiven Kriterien anzupassen“, hieß es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns. Amazon hatte sich damit das Recht eingeräumt, die Preise zu erhöhen, ohne die Kunden ausdrücklich um ihre Zustimmung zu bitten.

Verbraucherzentrale klagt gegen Preiserhöhung: Amazon scheitert vor Gericht

Seit September 2022 zahlen Prime-Kunden bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Das sind bis zu 30 Prozent mehr. Die Mitgliedschaft bietet einen schnelleren und kostenlosen Versand sowie verschiedene Streaming-Angebote. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klausel bereits im Januar 2025 für unzulässig erklärt. Dagegen legte Amazon Berufung ein.

Der Konzern wolle das neue Urteil zudem „gründlich prüfen“ und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten. Amazon gibt an, Kunden transparent über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert zu haben. Das Gericht sprach hingegen von einem „einseitigen Preisanpassungsrecht“.

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„Das ist ein wichtiges Signal für Verbraucher“, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen die Preise für laufende Verträge nicht beliebig anpassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass sich Kunden auf faire und transparente Vertragsbedingungen verlassen können.“

Amazon scheitert mit Berufung: Kunden können Geld zurückverlangen

Kunden könnten daher unter Berufung auf das aktuelle Urteil von Amazon die Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verlangen. Darüber hinaus plant die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage, um Beiträge für alle Kunden zu fordern. Nach der Einreichung konnten betroffene Verbraucher kostenlos teilnehmen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Berufung zum Bundesgerichtshof – dem höchsten Gericht Deutschlands – zugelassen. Erst zu Beginn des Jahres kündigte Amazon in einigen Ländern Preiserhöhungen an. (Quellen: Oberlandesgericht Düsseldorf, Verbraucherzentrale, dpa) (kas)

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